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Ab dem 24.11.2005 dürfen auf dem deutschen Markt nur noch Elektro- und Elektronikgeräte registrierter Hersteller in Verkehr gebracht werden. Das heißt, schon für das anstehende Weihnachtsgeschäft ist die vollzogene Registrierung Voraussetzung für den Verkauf dieser Geräte. Um sich registrieren zu lassen, müssen alle Hersteller von Geräten für private Haushalte eine insolvenzsichere Entsorgungsgarantie und einen Vertrag mit einem Entsorger nachweisen. Wichtig: Neben den Produzenten sind Importeure sowie Personen, die Geräte Dritter unter eigenem Markennamen vertreiben, registrierungspflichtig. Damit die Registrierung zügig verlaufen kann, informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA am 21. Oktober 2005 kostenfrei betroffene Hersteller über die Einzelheiten des Elektrogesetzes. Los geht es um 10 Uhr im Umweltbundesamt (Hörsaal), Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau. Anmeldungen bitte an Jürgen Seitel, Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.1, Postfach 1406, 06813 Dessau oder juergen.seitel@uba.de, Tel: 0340/2103 2399. Bereits jetzt stellen Bundesumweltministerium (BMU) und UBA unter www.bmu.de/altgeraete und EAR unter www.stiftung-ear.de im Internet umfangreiches Informationsmaterial zum ElektroG bereit. Dessau, den 12.10.2005
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