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In den Medien zitierte Aussagen, ein Gericht in Saskatschewan/Kanada habe die Sammelklage von mehr als 1000 Bauern gegen Monsanto und Bayer CropScience zugelassen, sind sachlich falsch. Im Frühjahr hatte ein kanadisches Gericht in erster Instanz die Zulassung einer Sammelklage von Biobauern abgelehnt. Sie hatten von Monsanto und Bayer CropScience Schadensersatz für angebliche Einnahmeverluste gefordert , die durch die Einführung gentechnisch veränderten Rapses entstanden seien. Kürzlich hat das Berufungsgericht lediglich zugelassen, dass die Kläger gegen die die Sammelklage ablehnende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts Berufung einlegen dürfen. Über die Zulassung der Sammelklage muss somit erst noch in der Berufungsinstanz entschieden werden. Wir sind zuversichtlich, dass auch die Berufungsinstanz unseren Argumenten folgen wird, die zur erstinstanzlichen Ablehnung geführt haben. Bayer CropScience AG Corporate Communications Alfred-Nobel-Str. 50 D-40789 Monheim
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