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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 14.09.2005
ödp bekräftigt Forderung nach Kündigung des WestLB-Kredits
OCP-Pipeline gefährdet Sarayacu-Indianer
Der Arbeitskreis Regenwald+Klimaschutz der Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) weist auf die gesundheitliche Gefährdung der Sarayacu-Indianer durch Sprengsätze hin und fordert die Westdeutsche Landesbank auf, den Kredit an die Pipeline-Gesellschaft OCP zu kündigen.
Nach einer Mitteilung der Sarayacu-Indianer vom 17.08.2005 befinden sich auf deren Gebiet immer noch 1.433 kg Sprengstoff, die die argentinische Ölgesellschaft CGC bei ihrem Rückzug dort zurückgelassen hat und die nun die Jagdgründe und die Sicherheit der indianischen Familien gefährden.
Der Interamerikanische Menschenrechts-Gerichtshof hatte am 17.06.2005 die Entfernung aller Sprengsätze angeordnet, die von CGC für seismische Tests angebracht wurden, um das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Bewegungsfreiheit der indianischen Familien zu sichern.
Hierzu Volker Reusing, Sprecher des BAK Regenwald+Klimaschutz der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp): "Sarayacu ist kein Einzelfall. Seit Fertigstellung der OCP-Pipeline hat die ecuadorianische Regierung eine Vielzahl neuer Erdölkonzessionen im Amazonasgebiet erteilt." Sie habe damals auf Druck des Internationalen Währungsfonds als Vertreter der Gläubiger Ecuadors dem Pipelinebau zugestimmt. Die OCP-Pipeline sei unnötig, da bereits eine staatliche Pipeline bestanden habe, und die Zusätzliche nur zu noch schnellerer Verschleuderung der Ressourcen und noch mehr Ölverschmutzungen führe. Hinzu komme, dass zwischen 70 und 80 % der Einnahmen in die Schuldentilgung flössen. "Trotz des Drucks des IWF", so Reusing, "hätte diese Pipeline nie gebaut werden können, wenn die Westdeutsche Landesbank nicht 900 Millionen von 1,1 Milliarden $ der Kredite zur Verfügung gestellt hätte. Daher unterstützt der Bundesarbeitskreis die Forderung der ödp NRW sowie der Pachakutik Ecuador, dass die WestLB von ihrem vertragsgemäßen Recht Gebrauch machen soll, den Kredit wegen Nichteinhaltung von Umweltbestimmungen zu kündigen."

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