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![]() Eine Studie des Bundesverkehrsministeriums geht davon aus, dass bis zu 2,5 Millionen Teilnehmer am Car Sharing möglich sind. Die Zielgruppen für das Car Sharing sind Einzelpersonen, Familien, Fahrgemeinschaften sowie die öffentliche Verwaltung und Privatunternehmen, bei denen das Fahrzeug nicht laufend genutzt wird oder deren jährliche Fahrleistung nicht über 10.000 km liegt. Die Car Sharing-Unternehmen verwalten einen Pool verschiedener Fahrzeuge. Sie stellen diese den Teilnehmern nach vorheriger Buchung zur Verfügung. Die Autos können jederzeit für kürzere oder längere Zeiträume gebucht und an dezentralen Stationen abgeholt werden. Die Kosten für die Teilnahme am Car Sharing richten sich - neben einer monatlichen Grundgebühr - nach der Nutzungsdauer und den gefahrenen Kilometern. Die Car Sharing-Anbieter erhoffen sich vom Umweltzeichen vor allem Vorteile für ihre Mitglieder, zum Beispiel durch die Einrichtung von Car Sharing-Stationen an attraktiven Stellen im öffentlichen Straßenraum. Die Vernetzung des Car Sharing mit anderen Verkehrsträgern, zum Beispiel durch gemeinsame Tickets für Car Sharing und den öffentlichen Nahverkehr, eröffnet noch erhebliche positive Umwelteffekte. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, betont, dass Car Sharing keinen Freibrief für unbegrenztes Fahren bedeute: "Am besten für die Umwelt sind die Kilometer, die gar nicht erst mit dem Auto gefahren werden. Der Vorteil des Car Sharing ist, dass man den Einsatz des Autos besser planen kann und so mit weniger Fahrstrecke den selben Nutzen erzielt." Mit der Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel" für die Dienstleistung Car Sharing werden erstmals verbindliche Umwelt-Anforderungen an die Car Sharing-Anbieter und ihre Fahrzeugflotte gestellt. Besonderer Wert wurde auf anspruchsvolle Anforderungen an den Abgas- und Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß und die Lärmerzeugung der einzelnen Fahrzeuge gelegt, denn die Fahrzeuge der Car Sharing-Unternehmen werden deutlich intensiver genutzt als private Pkw. Die Fahrleistungen liegen nicht selten um 30.000 Kilometer pro Jahr. Das ist mehr als doppelt soviel, wie ein privater Pkw jährlich im Schnitt zurücklegt. Das Umweltzeichen soll Car Sharing-Organisationen mit besonderer Nutzerfreundlichkeit und Umweltengagement unterstützen und von konventionellen Autovermietern abgrenzen. Die wesentlichen Vorgaben: An den Fahrzeugpark werden - zeitlich gestaffelt - strenge Anforderungen gestellt: Fahrzeuge, die im Bestand der Anbieter sind, müssen zumindest die Abgaswerte nach Euro II (Pkw) oder nach der Richtlinie 69/96/EEC (Nutzfahrzeuge) einhalten. Neufahrzeuge müssen ab Januar 2000 besonders strenge Abgas- und Lärmwerte erfüllen: Pkw mit Ottomotoren müssen die Abgaswerte nach EURO IV einhalten und der Fahrgeräusch-Typprüfwert darf 71 dB(A) nicht überschreiten. Darüber hinaus wird die mittlere CO2-Ausstoß der Neufahrzeuge auf 165 Gramm pro Kilometer begrenzt. Für Neufahrzeuge mit Dieselmotoren sind bis zum 31.12.2002 die gesetzlichen Abgaswerte nach Euro III einzuhalten. Der Car Sharing-Anbieter muss nachweisen, dass für zehn Mitglieder maximal ein Fahrzeug angeschafft wurde. Das Dienstleistungsangebot der Car Sharing-Anbieter muss mindestens die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe rund um die Uhr umfassen und die Kurzzeitnutzung ab einer Stunde ermöglichen. Dabei darf der Stundentarif 15% des Tagespreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung der Fahrzeugnutzung müssen die Zeit und die Fahrkilometer erfasst werden. Die regelmäßige Pflege und Wartung der Fahrzeuge - entsprechend den Herstellerempfehlungen - ist eine weitere Anforderung. Als erste Car Sharing Anbieter haben folgende Firmen das Umweltzeichen für Car Sharing (RAL-UZ 100) beantragt und erhalten:
Aktuelle Informationen zum Umweltzeichen "Blauer Engel" gibt es im Internet unter der Adresse: www.blauer-engel.de. Berlin, den 28.12.1999 -------------------------------------------------------------------------------- V.i.S.d.P.: Karsten Klenner, Pressesprecher Adresse: Postfach 33 00 22, 14191 Berlin Telefon: (030) 89 03 -22 26/ -2215 /-22 50/ -22 08 Telefax: (030) 89 03 - 27 98 Internet: www.umweltbundesamt.de
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