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Damit wird ein flächendeckender Antritt - auch der ernstzunehmenden demokratischen - Kleinparteien in allen Bundesländern verhindert. Das Sammeln der Unterschriften ist logistisch in nur wenigen Wochen kaum zu schaffen. Die Familien-Partei, die bei der Bundestagswahl von der ödp unterstützt wird, kann daher nur in sechs Bundesländern antreten. Moseler kritisiert, dass die Verfassungsrichter sich lediglich auf Formalien zurückgezogen haben, aber keine Entscheidung in der Sache getroffen haben. "Unsere beiden Parteien haben kommunale Mandate, erhalten staatliche Mittel und haben ernsthafte politische Anliegen. Wir müssten dies nicht mittels der wettbewerbsverzerrenden Unterstützungsunterschriften nachweisen." Dazu haben sich die Richter nicht geäußert, sondern festgestellt, dass man -überspitzt formuliert- schon 1956 gegen das Erfordernis der Unterstützungsunterschriften hätte vorgehen müssen, kritisiert die ödp. ödp-Bundesvorsitzender Prof. Dr. Klaus Buchner beklagt zudem, dass das Bundesverfassungsgericht nur die Klagen der Bundestagsabgeordneten Schulz und Hoffmann verhandelt habe und die Beschwerde der Familien-Partei und der ödp nicht zur Sprache gekommen sei. "Damit wurde das berechtigte Anliegen der Kleinparteien der Öffentlichkeit nahezu vorenthalten." Die ödp und die Familien-Partei klagten gemeinsam gegen die Sammlung der Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl. Inhalt der Klage ist die Forderung, Chancengleichheit im Wahlkampf für die nicht im Bundestag vertretenen Parteien zu schaffen. Laut Wahlgesetz müssen die kleinen Parteien pro Bundesland rund 2000 und pro Wahlkreiskandidat 200 Unterschriften von Unterstützern sammeln, um überhaupt zur Wahl antreten zu können. Bedingt durch die vorgezogene Neuwahl verkürzt sich der Zeitraum, in dem die Unterschriften gesammelt werden dürfen, nun von zwölf auf weniger als drei Monate, so Buchner weiter. Die ödp hatte gehofft, dass entweder die Anzahl der Unterschriften reduziert oder aber der Wahltermin verschoben werde. Enttäuscht zeigen sich die ödp-Politiker auch von Bundespräsident Horst Köhler, der auf ein Schreiben, in dem die ödp die Probleme der kleinen Parteien zur vorgezogenen Neuwahl ausführlich darlegte, nicht reagiert hatte. "Offensichtlich fehlt der politischen Spitze das Bewusstsein für die Belange der nicht im Bundestag vertretenen Parteien und deren Wählerinnen und Wähler," so Buchner. (Aktenzeichen 2 BvE 5/05) Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Sartoriusstr. 14 97072 Würzburg Tel. 0931/40486-11 Fax 0931/40486-29 florence.bodisco@oedp.de www.oedp.de
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