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Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf ausschließlich die Frage, ob die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) und die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS beanspruchen konnten, den Organstreitverfahren der Abgeordneten Hoffmann und Schulz gegen die Bundestagsauflösung beitreten und dementsprechend als Beteiligte an der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts teilnehmen zu dürfen. Das von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS gesondert beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachte Organstreitverfahren, mit dem die Benachteiligungen der kleinen Parteien bei der vorgezogenen Bundestagswahl als verfassungswidrig beanstandet werden, ist von der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Über dieses Organstreitverfahren und dem Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung, wird das Bundesverfassungsgericht nach Einschätzung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS bereits innerhalb der nächste Tage entscheiden müssen. Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespressestelle: Florence von Bodisco Sartoriusstr. 14 97072 Würzburg Tel. 0931/40486-11 Fax 0931/40486-29 florence.bodisco@oedp.de www.oedp.de
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