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Politik und Wirtschaft gehen in der Umweltpolitik gemeinsam neue Wege: Im März 2005 ist das ElektroG in Kraft getreten, das zum Ziel hat, Elektroaltgeräte hochwertig zu verwerten und das Design von Elektro- und Elektronikgeräten umwelt- und gesundheitsverträglicher zu gestalten. Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass die Industrie es zum Teil selbst vollzieht. Die per Gesetz an das Umweltbundesamt (UBA) übertragenen Vollzugsaufgaben im Bereich Registrierung und Abholorganisation wurden nach der neuen Regelung an den Zusammenschluss der Hersteller von Elektrogeräten - an die so genannte "Gemeinsame Stelle der Hersteller", - weiter gegeben. Die Funktion der Gemeinsamen Stelle hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth übernommen, die eigens zur Umsetzung des ElektroG gegründet wurde. Im Verwaltungsrecht wird die hier vorgenommene Form der Übertragung hoheitlicher Aufgaben als "Beleihung" bezeichnet. Dadurch ist die Wahrnehmung der Produktverantwortung der Hersteller im Sinne nachhaltiger Eigenverantwortlichkeit völlig neu ausgestaltet. "Mehr Verantwortung für die Unternehmen und weniger Staat. Das ist die innovative Botschaft", sagte Prof. Dr. Andreas Troge, der Präsident des UBA, anlässlich der Beleihung. Und Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, ergänzte: "EAR ist das Ergebnis der Umsetzung des Konzeptes der Elektro- und Elektronikindustrie. Dessen wesentlichster Aspekt ist die Mitwirkung der betroffenen Unternehmen in den wirtschaftlichen und technologischen Fragen in der sogenannten Regelsetzung. Wir haben eine schlanke, an wirtschaftlichen Prinzipien orientierte Organisation aufgebaut und wollen damit einerseits Daten- und Meldeströme auf das unabdingbare Maß reduzieren und andererseits die Vollzugsbehörden entlasten." Der Staat gibt die Verantwortung jedoch nicht ganz ab. Das UBA stellt durch die Rechts- und Fachaufsicht über die EAR sicher, dass die EAR die übertragenen Aufgaben gesetzeskonform wahrnimmt. Mit der Beleihung übernimmt die Stiftung EAR Aufgaben, wie
Immer schnellere und kurzlebigere Innovationszyklen lassen die Abfallberge ausgedienter Elektrogeräte beständig wachsen. Das ist Verschwendung kostbarer Ressourcen, soweit der Elektroschrott nicht verwertet wird. Heute erfassen die Kommunen jährlich circa 300.000 bis 400.000 Tonnen Altgeräte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, während die Hersteller jährlich ein Vielfaches davon an neuen Geräten verkaufen. Das zweite Problem ist, dass die meisten Elektro-Altgeräte eine Reihe von Stoffen enthalten - zum Beispiel verschiedene Schwermetalle - die Mensch und Umwelt belasten können, falls sie unkontrolliert freigesetzt werden. Die Europäische Union hat auf diese Umweltprobleme reagiert und zwei Richtlinien formuliert, die die folgenden Ziele haben: erstens weniger Schadstoffeinträge durch Elektrogeräte in die Umwelt und zweitens Ressourcenschonung durch die Verwertung der Altgeräte. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz Elektrogesetz, übernimmt die Bundesregierung diese Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht. Hinweis: Auf der Internetseite www.umweltbundesamt.de gibt es ein Hintergrundpapier zum Thema "Elektrogesetz". Zusätzliche Informationen zum Elektrogesetz sind auch beim Bundesumweltministerium im Internet unter www.bmu.de Stichwort "Altgeräte", abrufbar. Die Stiftung EAR kann unter www.stiftung-ear.de erreicht werden. Dessau/Fürth, den 21. Juli 2005 Verantwortlich für EAR: Alexander Goldberg Justitiar der Stiftung EAR Benno-Strauß-Str. 5 90763 Fürth Fon. 0911 766650 Email: info@stiftung-ear.de
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