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"Es sei kein ernsthafter Diskussionsbeitrag des BSSW, den Anschein zu erwecken, es gebe zahlreiche Studien und Untersuchungen als Nachweis der hygienischen Bedenklichkeit von Bioteichen, diese Behauptung aber nicht durch Nennung konkreter Untersuchungen zu belegen. Derartige Probleme seien tatsächlich bisher nirgendwo bekannt geworden und daher als Erfindung einer zunehmend in Bedrängnis geratenen Lobby der Wassertechnik zu bewerten. Auch die Behauptung, schädliche Mikroorganismen könnten durch chemische Desinfektion schneller eliminiert werden, sei in dieser Pauschalierung unhaltbar. Die seitens des BSSW als Schlußfolgerung aus den Empfehlungen der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes hergeleitete Aussage, die Nutzung eines künstlich angelegten Bio-Schwimmteiches im eigenen Garten sei nicht vertretbar, ist aus diesem Papier bei unvoreingenommener Lesart absolut nicht herauszulesen. Tatsächlich heißt es in dem Papier der Badewasserkommission: "Für die Wasserfläche eines Bioteiches oder Biobadebeckens braucht aus hygienischen Gründen keine Mindestgröße festgelegt zu werden". Nicht nur jeder Limnologe, auch jeder Besitzer eines ganz normalen Gartenteiches könne bestätigen, daß das "Umkippen" eines Stillgewässers keine Funktion der Größe seiner Oberfläche sei. Hinsichtlich des von der Badewasserkommission zugrunde gelegten und in der Presseinformation des BSSW zitierten Wertes von 60 Kubikmeter täglich pro Badegast zur Verfügung zu stellenden Frischwassers teilt die Deutsche Gesellschaft für Badegewässer mit, dieser Wert sei völlig aus der Luft gegriffen und werde keiner wissenschaftlichen Überprüfungstandhal-ten, zumal bisher auch seitens ihrer Befürworter keine Grundlage habe benannt werden können. Auf die vom BSSW angeführte "Wasserqualität" konventioneller Schwimmbäder ist die Deutsche Gesellschaft für Badegewässer nach eigenen Angaben im Interesse der Nutzer privater und öffentlicher Schwimmteich-Anlagen gerne bereit zu verzichten. Der Verzicht auf Chlor und andere chemische Desinfektionsmittel bedeute schließlich nicht zuletzt, auf Augenrötungen, Schleimhautreizungen, Allergien und auch auf Unfälle mit Chlor zu verzichten. Die Deutsche Gesellschaft für Badegwässer unterstützt die Forderung des BSSW, daß in allen Anlagen die Grenzwerte der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (76/160 EWG) strikt eingehalten werden müssen. Die nun diskutierten verschärfenden Bestimmungen im nationalen Alleingang seien hingegen nicht erforderlich. Der Auffassung des BSSW, nur "mit ein paar Wasserpflanzen" sei nicht gewährleistet, einen Schwimmteich unbedenklich nutzen zu können, stimmt der Zusammenschluß der Schwimmteich-Planer ebenfalls uneingeschränkt zu. Umso wichtiger sei es, derartige Anlagen von er-fahrenen Fachbetrieben planen und errichten zu lassen. Ein sehr wesentliches Ziel des Deutschen Gesellschaft für Badegewässer sei es daher, im Interesse des Betreibers und Nutzers ein Gütesiegel für Schwimmteich-Anlagen zu entwickeln und nur an wirkliche Fachbetriebe zu vergeben. Für weitere Informationen steht die Deutsche Gesellschaft für Badegewässer gerne zur Verfügung. Deutsche Gesellschaft für Badegewässer e.V. St. Nikolaus Str. 2 85232 Bergkirchen Tel: 08131-354703
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