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Die ödp unterstützt die Familien-Partei Deutschlands bei ihrem Wahlantritt, verzichtet jedoch selbst auf eine Kandidatur. Im Gegenzug werde die Familienpartei die ödp zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterstützen, so Buchner. Die Gründe für eine Kooperation zwischen den beiden Parteien lägen vor allem in den inhaltlichen Gemeinsamkeiten. "Wir sprechen uns dafür aus, dass Erziehende nicht weiter benachteiligt werden," so Buchner über gemeinsame Ziele. Auch räume die Familien-Partei dem Umweltschutz eine ebenso hohe Priorität ein wie die ödp. "Langfristig streben die ödp und die Familien-Partei eine gemeinsame politische Zukunft an," so der ödp-Bundesvorsitzende. "Wir wollen die Neuwahl nicht verhindern. Wir wehren uns nur gegen die Benachteiligung kleiner Parteien im Vorfeld," sagte Buchner zur angestrebten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. In vielen Landeswahlgesetzen gebe es Ausnahmeregelungen für vorgezogene Landtagswahlen, nur auf Bundesebene würden nicht-etablierte Parteien bei einer vorgezogenen Neuwahl benachteiligt. Selbstverständlich müsse jedoch erst abgewartet werden, ob der Bundespräsident die Neuwahl überhaupt genehmige. Hintergrund der Klage ist eine gesetzliche Regelung für nicht im Bundes- oder Landtag vertretene Parteien: Sie müssen rund 30.000 Unterstützungsunterschriften sammeln und diese von den Gemeinden bestätigen lassen, um zur Bundestagswahl antreten zu können. Die Familien-Partei berät zur Zeit noch in ihren Gremien, inwiefern sie die ödp bei der Klage unterstützt. Klick in die Zukunft: www.oedp.de Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespressestelle: Florence von Bodisco Sartoriusstr. 14; 97072 Würzburg Tel. 0931/40486-11, Fax-29 E-Post: florence.bodisco@oedp.de
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