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Presse-Stelle:  Deutsche Wildtier Stiftung, D-22113 Hamburg
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 02.06.2005
Mulchen, oder nicht?
Keine jährliche Mulchpflicht auf Stilllegungsflächen
Hamburg, 02.06.2005. Im Rahmen der EU-Agrarpolitik sind Landwirte verpflichtet einen bestimmten Anteil an Ackerflächen stillzulegen. Stilllegungsflächen, die sich ungestört über mehrere Jahre entwickeln, bieten Wildtieren wichtige Nahrungs- und Rückzugsräume in der Agrarlandschaft. Wann und wie oft stillgelegtes Ackerland gepflegt werden muss, ist in der "Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung" vom 4. November 2004 nicht explizit geregelt.

"Somit besteht keine Pflicht zum jährlichen Mulchen und Mähen von Ackerstilllegungsflächen. Dies unterstreicht zudem die Tatsache, dass der Gesetzgeber die jährliche Verpflichtung zur Pflege, die noch Bestandteil des Entwurfes der Verordnung war, nicht in die gültige Gesetzesvorlage aufgenommen hat", so Marcus Börner, Deutsche Wildtier Stiftung.

Bedingt durch die Umsetzung der EU-Agrarreform herrscht auf Seiten der Landwirte, Jäger und der Behörden seit 2005 dennoch Unsicherheit hinsichtlich der gesetzlich verordneten Mindestpflege der betroffenen Flächen.

Um sich Klarheit zu verschaffen sollten Landwirte und Jäger, die Stilllegungsflächen als Rückzugsräume für Wildtiere bereitstellen wollen, bei den örtlichen Landwirtschaftsverwaltungen eine formlose Anfrage stellen, empfiehlt die Deutsche Wildtier Stiftung. Unter www.DeutscheWildtierStiftung.de und www.Lebensraum-Brache.de hält die Stiftung ein kostenloses Musterschreiben zum Download bereit.

Die gemeinnützige Deutsche Wildtier Stiftung mit Sitz in Hamburg wurde 1992 von Haymo G. Rethwisch gegründet. Ihr Ziel ist es, einheimische Wildtiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen und erlebbar zu machen. Mit einem Stiftungskapital von 45 Millionen Euro zählt die Deutsche Wildtier Stiftung zu den bedeutendsten Stiftungen für Natur- und Wildtierschutz in Europa.


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