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Der Fall der Vermarktung von ungenehmigten Bt10 Mais ist ein wichtiger Präzedenzfall. Deutlich wird: Nicht genehmigte Genkonstrukte dürfen in keinem Fall auf den Markt gebracht werden. Nicht genehmigt heißt nicht genehmigt, dafür gibt es keine Schwellenwerte. Dennoch gibt es ganz offensichtlich keine ausreichende Sicherheit in der Produktion und im Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Der Bt10-Fall bestätigt einmal mehr die Wichtigkeit einer umfassenden rechtlichen Regelung für die Agrogentechnik. Die schon im Bundestag verabschiedeten und teilweise noch im Rahmen des Gentechnikgesetzes II vom Bundesrat zu beschließenden strengen und angemessenen Regelungen in Deutschland stellen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Vorfälle wie jetzt in den USA werden dadurch hierzulande unwahrscheinlicher oder zumindest begrenzbarer. Zu nennen sind hier die im deutschen Gesetz vorhandenen Elemente:
Nicht akzeptabel sind die Forderungen der CDU/CSU und FDP aktuell im Bundesrat, die ungenehmigte gentechnisch veränderte Organismen und daraus entstehende Produkte für den Lebens- und Futtermittelmarkt freigeben wollen. Die kontaminierten Ernten sollen nach den Vorstellungen dieser Bundesländer in Zukunft - ohne Information von Landwirten und Verbrauchern - einfach in die Getreidesilos gekippt werden. Die Anträge sind geradezu ein Aufruf zum Rechtsbruch gegen europäisches und nationales Recht. Dieses schließt eben das Inverkehrbringen von verunreinigtem nicht genehmigtem Material aus, egal ob aus Importen aus den USA oder den Forschungsfeldern von Bayer. Der Syngenta-Skandal hat unter anderem Lücken in der Kontrolle offenbart. Wir brauchen eine EU-Datenbank in der die entsprechenden Gensequenzen und Daten auch von nicht genehmigten Konstrukten existieren, damit deutsche Kontrollbehörden hier testen können! Auch die Zertifikate für Identitätsbescheinigungen, wie sie von Prof. Winter auf der Anhörung vorgeschlagen werden, sind eine wichtige Option und werden von uns geprüft. Flugblatt zum Download (pdf-Datei)
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