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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 19.04.2005
Trittin stellt Urwaldschutzgesetz vor
Umweltminister Trittin will mit einem Urwaldschutzgesetz die Vermarktung von illegal geschlagenem Tropenholz stoppen.
(vv) - "Die Lage der Urwälder ist so dramatisch, dass wir alle es uns nicht leisten können, die Chance für wirksame Rettungsmaßnahmen leichtfertig zu verspielen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Dienstag zur Vorstellung des Gesetzentwurfs in Berlin. Mit dem Gesetz sollen Besitz und Vermarktung von Holz, das in Urwäldern illegal eingeschlagen wurde, sowie der daraus hergestellten Produkte verboten werden.

Die Folgen der Waldvernichtung für die Natur sind verheerend. In besonderem Maße betroffen sind auch die Menschen, die in und mit diesen Urwäldern leben, sagte Trittin. Obwohl die Bedrohungen für die Wälder und ihre biologische Vielfalt allgemein bekannt seien, setze sich der Waldverlust nahezu ungebremst fort. Eine wesentliche Ursache sei der illegale Holzeinschlag. Schätzungen zufolge beträgt der illegale Holzeinschlag beispielsweise in Brasilien 80 Prozent, in Indonesien 73 Prozent und in Russland 20 bis 30 Prozent. Umweltorganisationen schätzen, dass etwa fünf Prozent der deutschen Holzimporte (im Jahr 2000) aus illegalen Quellen stammten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf räume dem Holzhandel und anderen Betroffenen bewusst ein großes Maß an Flexibilität ein, um das Gesetz wirtschaftlich effizient umzusetzen. Ohne den mit einem Nachweissystem vom Einschlag bis zum Verkauf in Deutschland verbundenen Aufwand gehe es aber nicht, betonte der Umweltminister. Er forderte Umwelt- und Wirtschaftsverbände zur Unterstützung des Gesetzesvorhabens auf.

Die Umweltstiftung WWF begrüßte das Gesetz. Mit dem Gesetz könne Deutschland erste Schritte gegen den kriminellen Holzhandel unternehmen, ohne die langwierigen Diskussionen der Europäischen Union abwarten zu müssen. Mängel sieht der WWF jedoch noch im vorgeschlagenen Prüfverfahren.

Der Deutsche Bauernverband, der auch die Waldbesitzer vertritt, hält den vorgelegten Gesetzentwurf hingegen für uneeignet. Die Durchzusetzung im nationalen Alleingang sei weder praktikabel noch kontrollierbar. Der Bauernverband sprach sich für eine Überarbeitung aus, in der EU-Pläne und freiwillige Selbstverpflichtungen stärker berücksichtigt werden sollten.


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