Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Die Geheimhaltungs- und Verschleierungstaktik des Gentechnik-Konzerns Syngenta und der US-Behörden sind ein Skandal. Das jahrelange Inverkehrbringen des weder in den USA noch in der EU zugelassenen Bt10-Mais ist illegal. Wir gehen davon aus, dass Syngenta auch für im Bereich der EU entstandene Kosten und Schäden Schadensersatz leisten muss. Die Überprüfungs- und Nachweisverfahren in den USA müssen auf den Prüfstand gestellt werden und die USA müssen den entsprechenden internationalen Verträgen ("Cartagena Protokoll zur biologischen Sicherheit") beitreten. Der Umgang mit diesem Problem ist eine Probe aufs Exempel für die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsmanagements der EU-Kommission in Sachen Agrogentechnik. Die EU-Kommission steht nun in der Verantwortung, sämtliche möglicherweise kontaminierten Produkte zu erfassen und vom Markt zu nehmen, will sie sich nicht potentiellen Klagen von Landwirten und Verbrauchern aussetzen. Die Bundesregierung muss sich morgen in der Konsultation mit den zuständigen EU-Gremien mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass weitere Kontaminationen durch Importe aus den USA mit Sicherheit unterbleiben. Dies gilt vor allem für US-Importe aus der Ernte 2004, die demnächst nach Europa gelangt. Weiterhin ist das Bundesland Hessen als deutscher Sitz der Firma Syngenta aufgefordert zu prüfen, wie gegen die Rechtsverstöße von Syngenta vorgegangen werden kann. Nach Ansicht des geladenen Experten Dr. Grugel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unterscheidet sich Bt10 von dem genehmigten Bt11-Mais vor allem dadurch, dass er ein Antibiotikaresistenz-Markergen trägt. Dr. Viel vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wies auf die wichtige Bedeutung des Vorsorgeprinzips im Bereich der Zulassungsvorgänge für gentechnisch veränderte Pflanzen hin. Für Bt10 lägen in der EU noch keine Risikoprüfungen vor. Insofern lassen sich auch keine Ausssagen über die Sicherheits- und Gesundheitssicherheit von Bt10 treffen. Eine Reihe von weiteren Fragen müssen nun dringend geklärt werden:
Insgesamt ist der jüngste Syngenta-Skandal eine Bestätigung der vorsorgenden Herangehensweise der deutschen Gentechnikgesetzgebung, seiner Zulassungsbestimmungen und des Standortregisters, mit der vergleichbare Fälle für Deutschland verhindert werden können. In Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit, dass mit Bt10 verunreinigter Bt11-Mais in den Umlauf gebracht wurde, sehr gering. Nichtsdestotrotz sind natürlich in solchen Fällen alle Mitgliedsländer der Europäischen Union gefordert, sich für EU-weit gültige klare Regelungen und notwendige Verbesserungen einzusetzen.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |