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Mit einer Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag, voraussichtlich am nächsten Dienstag, die die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen, sollen dringende Fragen zur Auswirkung des amerikanischen Gentechnik-Skandals auf Deutschland und Europa geklärt werden. Wie erst kurz vor Ostern bekannt wurde, vertreibt der Internationale Konzern Syngenta seit vier Jahren unabsichtlich die nicht zugelassene Genmaissorte Bt 10 in den USA. Auch in die EU, wohl nach Spanien und Frankreich, wurde dieser Mais exportiert. Skandalös ist die (Des-)Informationspraxis. Seit Monaten ist der Firma das Problem bekannt, auch die US- Behörden wussten Bescheid. Die zuständigen EU-Behörden wurden jedoch nicht informiert. Ebenso skandalös ist, dass nur durch ein Züchtungsexperiment der Fehler aufflog und nicht durch Nachweise der Industrie oder der Behörden. Syngenta betreibt eine unverantwortliche Verschleierungstaktik und spielt die Problematik herunter: die Bt-10-Sorte unterscheide sich ja kaum von zugelassenen Maissorten, die Mengen seien gering gewesen. Mal abgesehen davon, dass solche Aussagen an der gesamten Sicherheitsphilosophie des Konzerns Zweifel aufkommen lassen (schließlich ist es immer nur der "kleine Unterschied", der in der Gentechnik und der ganzen Biochemie die Wirkung ausmacht), gibt es auf jeden Fall einen sehr relevanten Unterschied im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Menschen und Tieren: Bt beinhaltet ein Antibiotika-Resistenz-Gen, gegen das in der Humanmedizin sehr häufig eingesetzte und unverzichtbare Antibiotikum Ampicillin. Die Problematik solcher Antibiotika-Gene, die als Marker eingesetzt wurden, führte in der EU unter anderem zu dem 6-jährigen Anwendungsstopp der Agro-Gentechnik. Gentechnisch veränderte Pflanzen mit Antibiotika-Resistenz sind in der EU verboten. In den USA muss im Falle der nicht zugelassenen Mais-Sorte Star-Link, die ebenfalls in die Nahrungsmittel geriet, der Konzern auf eigene Kosten die kontaminierten Produkte rückholen. Bekannt wurde jetzt, dass Bt 10 in die Züchtung gelangte und sich nun möglicherweise im Saatgut von zugelassenen Genmaissorten wiederfindet. Damit könnte eine erhebliche Verbreitung auch in der EU verbunden sein. Die weitere Aussaat vor allem in Spanien und Frankreich findet jetzt statt beziehungsweise steht unmittelbar bevor. Aus dieser Situation ergeben sich für den Ausschuss eine Vielzahl dringender Fragen an die Bundesregierung: Wie beurteilen die Bundesregierung und die EU-Kommission die Schutzmaßnahmen und Nachweismethoden in den USA? Sind das EU-Recht und seine Instrumente ausreichend, um Gefährdungen durch solche "Unfälle" zu verhindern? Wo sind Lücken zu schließen? Ist das deutsche Gentechnik-Gesetz eine ausreichende Gesetzesgrundlage? Wie ist die Verbreitungssituation einzuschätzen, in der EU wie in Deutschland? Wie werden die zugelassenen Genmaissorten auf Kontamination durch Bt 10 überprüft? Welche Produkte, wie zum Beispiel Mais in Dosen oder Futtermitteln, können Genmais enthalten? Welche Maßnahmen können von Seiten der deutschen Regierung wie von Seiten der EU-Kommission ergriffen werden, um die weitere Eintragung der Bt-10-Maissorte aus den USA zu stoppen und die weitere Verbreitung in der EU zu verhindern?
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