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Es war erst am 4. Februar 2005 mit dem Inkrafttreten des ersten Teils des Gentechnikgesetzes eingerichtet worden. Dem BUND liegt der Entwurf für den Teil Zwei des Gesetzes vor. Darin wird die Informationsfreiheit erheblich eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Landwirte, Imker und Flächeneigner bei Nachweis "eines berechtigten Interesses" und auf besonderen Antrag Zugang zum Standortregister erhalten. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "Das Standortregister über gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland ist unverzichtbar. Die Auswirkungen der Gentechnik auf Umwelt und Gesundheit lassen sich nur erkennen, wenn auch bekannt ist, wo sich diese Pflanzen befinden. Wer hier den Deckel drauf machen will, greift die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger an. Die Informationen über den Einsatz der Gentechnik müssen für Landwirte und Öffentlichkeit ohne bürokratische Hürden zugänglich bleiben." Für den BUND ist das öffentlich zugängliche Standortregister die zentrale Bedingung für eine dauerhafte Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik. Bei fehlenden Informationen über die genauen Anbaugebiete von Gentech-Pflanzen drohe die schleichende gentechnische Verunreinigung der konventionellen und der biologischen Landwirtschaft. Für die Verbraucher stehe damit die Wahlfreiheit zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf dem Spiel. Quelle:
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