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von BEE (Bundesverband Erneuerbare Energie) und DNR (Deutscher Naturschutzring) Der neue Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Bünd-nis90/Die Grünen "zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" sieht vor, die erneuerbaren Energien mittel- und langfristig zu einem wesentlichen Standbein der Energieversorgung auszubauen. Bis zum Jahr 2010 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf rund zehn Prozent verdoppelt werden. Dazu DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen: "Der neue Gesetzent-wurf ist das beste, was die rot-grüne Bundesregierung bisher beschlossen hat. Ein Durchbruch für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland." Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. unterstützt den am Montag in großer Fraktionsrunde beschlossenen Entwurf. "Mit diesem Gesetz wird endlich eine Wende in der Energiepolitik erkennbar", kommentiert BEE-Präsident Johannes Lackmann das "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)". Das neue Gesetz, das die Nachfolge des erfolgreichen Stromeinspeisungsgesetzes antreten soll, sieht für viele regenerative Energieträger deutlich verbesserte Vergütungsregelungen vor. "Das Hig-hlight der Novelle ist mit Sicherheit die neue Regelung für Solarstromanlagen", sagt Lackmann. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bekommen künftig 99 Pfennige pro Kilowattstunde - in diesem Jahr erhielten sie per Gesetz lediglich 16,52 Pf./kWh. Zu den weiteren Besonderheiten des neuen Gesetzes gehört nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie vor allem die erstmalige Aufnahme der Geothermie sowie die verbesserten Regelungen für Strom aus Biomasse und Biogas. Bei der Windkraft, deren Anteil an der Stromversorgung mittlerweile fast zwei Prozent erreicht hat, wird es künftig eine standortabhängige Vergütung geben. "Dadurch ist erfreulicherweise vor allem der weitere Ausbau im Binnenland möglich", zeigt sich Peter Ahmels, Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) e.V. zufrieden. "Nach den vorausgegangenen wochenlangen harten Verhandlungen ist der neue Gesetzentwurf überaus positiv zu bewerten", lautet das Fazit von BEE-Präsident Lackmann. Beim sogenannten "Belastungsausgleich" kommt es zu einer bundesweiten Umlage, die die Strompreisenur geringfügig - um rund 0,1 Pfennig pro Kilowattstunde - steigen lässt. "Das ist mit Sicherheit zu verkraften", sagt Lackmann, "die generelle Tendenz der sinkenden Strompreise wird dadurch nicht gefährdet." Für Rückfragen: Dr. P. Ahmels, Tel.: 04425/225 bzw. 0170/8014375 Röscheisen weitere Infos (z.B. den Gesetzentwurf) finden Sie unter: www.wind-energie.de
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