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Damit sind die wichtigsten Inhalte des ersten Gesetzes bestätigt worden: Ein großes Ausmaß an Transparenz, umfassende Kennzeichnungspflicht, Schutz der gentechnikfreien Produktion sowie klare Haftungsregelungen. Mit dem zweiten Gesetz mussten unter anderem noch EU-Vorgaben zur Unterrichtung der Öffentlichkeit oder Vorschriften über Angaben zur Risikobewertung oder zum Monitoring umgesetzt werden. Weiterhin sieht das jetzt verabschiedete Gesetz Verfahrenserleichterungenfür gentechnische Arbeiten in geschlossenen Anlagen vor und schafft damit weitere Erleichterungen für Forschung und Produktion. Gegenüber dem letzten Entwurf erfolgt auf Wunsch der Länder eine Änderung zum Standortregister. Der öffentliche Teil des Registers gibt künftig die Gemeinde und Gemarkung des Anbaus von GVO-Pflanzen an (statt des Flurstücks), bei berechtigtem Interesse beispielsweise von gentechnikfrei produzierenden Landwirten oder von Imkern erfolgt auf Antrag eine flurstückgenaue Auskunft auf Basis des Bundesregisters. Damit wurden nun die gemeinsamen Grundlagen in der Gesetzgebung zur Gentechnik von Rot-Grün auf Bundes- und Landesebene gelegt. Wir erwarten jetzt von den Unions-geführten Ländern eine Zustimmung im Bundesrat. Weitergehende Forderungen der Union insbesondere zum Haftungsrecht widersprechen nationalem und EU-Recht - übrigens von der Union und der FDP selbst verabschiedet. Frau Merkel kann doch nicht ernsthaft vertreten wollen, die Verursacher von Schäden gänzlich von der Haftung auszunehmen und damit elementares Recht wie das Verursacherprinzip und das BGB außer Kraft setzen wollen. Es ist keine seriöse Perspektive, staatliche Haftung - und damit die Steuerzahler - an die Stelle des Verursacherprinzips treten zu lassen. Mit solch ideologischen und nicht umsetzbaren Forderungen erhält die Wirtschaft keine Planungssicherheit - es handelt sich schlicht und einfach um Parteipropaganda.
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