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Vor allem müsse die so genannte "Kennzeichnungslücke" geschlossen werden. Sie entstehe, weil nach gegenwärtiger Rechtslage tierische Produkte nicht gekennzeichnet werden müssten, auch wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gemästet worden seien. Der Weltverbrauchertag geht auf eine Initiative des früheren US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der sich für die Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt hatte.
Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "Die deutliche Erkennbarkeit der Produktionsmethoden und der Zutaten bei Lebensmitteln ist Voraussetzung für einen mündigen Verbraucher. Nicht auf die Verpackung kommt es an, sondern auf das, was drin ist und das man dies auch klar erkennt. Deshalb müssen Eier, Milch oder Fleischwaren von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, entsprechend gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur umfassenden Produktkennzeichnung gehört auch in das immer noch ausstehende Verbraucherinformationsgesetz." Die Kennzeichnung jener tierischen Produkte, bei deren Herstellung gentechnisch verändertes Futter eingesetzt worden sei, habe auch der Europarat im Januar von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament in einer Resolution gefordert. 80 Prozent aller weitweit erzeugten gentechnisch veränderten Nutzpflanzen gelangen ins Tierfutter. Einige Handelsketten und Händler wie "Edeka", "tegut", "Wiesenhof", "Neuland" und die biologischen Anbaubetriebe garantieren gentechnikfreies Tierfutter bei der Produktion ihrer Lebensmittel. Quelle: BUND
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