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Das Gutachten belegt eindeutig die rechtliche Machbarkeit einer Kerosinsteuer im inländischen und innereuropäischen Flugverkehr. Damit wird allen juristischen Einwänden der Wind aus den Segeln genommen. Das Gutachten liefert starken Rückenwind für die von Deutschland und Frankreich initiierte Einführung einer internationalen Kerosinsteuer. Diese Initiative unterstützen wir mit Nachdruck. Sie muss nun intensiv weiter verfolgt werden. Die Möglichkeiten der EU-Energiesteuerrichtlinie zur Einführung einer Kerosinsteuer müssen genutzt werden. Wir streben eine länderübergreifende Lösung an, die möglichst viele europäische Länder mit internationalen Luftdrehkreuzen einbezieht. Wir fordern die Bundesregierung auf, mit einer Kerngruppe von EU-Staaten vorangehen und bilaterale Vereinbarungen über die gemeinsame Einführung einer Kerosinsteuer zu treffen. Die bisherige Steuerfreiheit von Kerosin ist weder ökologisch noch wettbewerbspolitisch gegenüber anderen Verkehrsträgern akzeptabel. Sie ist klimapolitisch widersinnig und sorgt für unfairen Wettbewerb im Verkehr. Daher müssen die Steuerprivilegien des Flugverkehrs beseitigt werden.
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