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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 10.03.2005
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Verhandlungen erfolgreich beendet
Dieses Gesetz ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode.
Zu der Novelle des EnWG erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Die rot-grüne Koalition hat gestern Nacht die Verhandlungen zum EnWG und den vier Strom- beziehungsweise Gas-Zugangs respektive -Entgelt VO erfolgreich abgeschlossen. Dieses Gesetz ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Die Energiewirtschaft ist für jedes Industrieland essentiell. Wettbewerb macht Druck auf die Energiepreise und trägt insbesondere im Gassektor zur Versorgungssicherheit bei. Bislang stand Wettbewerb nur auf dem Papier. Der von der früheren schwarz-gelben Regierung gewählte Weg zum Wettbewerb, der verhandelte Netzzugang, ist gescheitert. Jetzt kommt der Paradigmenwechsel: Eine Wettbewerbsbehörde wird als starker Schiedsrichter die Preise und Netzzugangsregeln überwachen und Druck auf Kosteneffizienz machen. Mit ex ante Preisregulierung und Anreizregulierung wird ein modernes und schlankes Regulierungssystem installiert. Durch weitgehende Trennung von Netzbetrieb und Stromerzeugung bzw. Handel (Unbundling) reduzieren wir die Gefahr der Quersubventionierung. Mehr Verbraucherschutz stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt stärkt diese Novelle den Standort Deutschland.

Die wichtigsten Neuerungen in Gesetz und Verordnung sind:
  • Alle Preiserhöhungen sollen ab sofort genehmigt werden müssen.
  • Innerhalb eines Jahres beginnt die Wettbewerbsbehörde mit einer Anreizregulierung.
  • Die Körperschaftssteuer wird nicht zusätzlich vor dem Zinssatz einbezogen. Mit der Anreizregulierung legt die Wettbewerbsbehörde einen neuen Zinssatz fest, der die Körperschaftssteuer vorher berücksichtigt, in seiner Höhe aber nicht festgelegt ist.
  • Die energieintensiven Unternehmen können dann reduzierte Netznutzungsentgelte bekommen, wenn sie durch ihr Abnahmeverhalten die Netzkosten reduzieren. Also nur verursachergerecht! Es ist sichergestellt, dass die Netzentgelte aller übrigen Netznutzer sich dadurch nicht wesentlich erhöhen.
  • Auch das Mess- und Zählwesen wird schrittweise liberalisiert.
  • Mit dem entry exit Modell bekommt auch der Gassektor ein einfaches Zugangsmodell, das Wettbewerb möglich macht.
  • Auch die Ferngasebene wird reguliert, kann allerdings bei Nachweis von Wettbewerb von der Kostenregulierung ausgenommen werden. Die Vergleichsregulierung bleibt.
  • Die Stromkennzeichnung wird deutlich ausgebaut.
  • Die Netzbetreiber werden regelmäßig kontrolliert, ob sie ausreichend investieren, um Versorgungsqualität und Modernisierung sicherzustellen.
  • Die Energieeffizienz wird als zentrales Ziel gestärkt.
  • Dezentrale Stromerzeugung wird verursachergerecht unterstützt.
  • KWK Anlagen von zuviel Berichtspflichten entlastet
  • Biogas wird bei Engpässen vorrangig ins Netz eingespeist und insgesamt erleichtert.
Um der Opposition selbst Zeit zu geben, das neue Gesetz und die neuen Verordnungen ausreichen zu prüfen, verschieben wir die 3. Lesung auf nach der Osterpause. Wir hoffen, jetzt auf eine zügige und konstruktive Debatte mit den Bundesländern. Viele Anliegen des Bundesrates haben wir in der Gesetzesnovelle berücksichtigt. Es wird aber notwendig sein, sich auf eine sinnvolle Aufteilung der Bund-/Länderkompetenzen zu verständigen. Eine einheitliche Regulierung bundesweit darf dabei nicht in Frage gestellt werden.

Die lange Fassung des Auswertungspapiers ist im Büro Hustedt (030-227-71639) oder auf der Website (www.michaele-hustedt.de) zu erhalten.


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