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Wir freuen uns, dass der Deutsche Bundestag den interfraktionellen Antrag zum europäischen Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen verabschiedet hat. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen gegenüber Europaparlament und Bundesregierung. Alle Fraktionen haben den Richtlinienentwurf als unzureichend kritisiert. Wir brauchen eine trennscharfe Unterscheidung zwischen zulässiger Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen und unzulässiger Patentierung von Computerprogrammen als solchen. Wir begrüßen, dass das federführende Justizministerium angekündigt hat, die Position des Deutschen Bundestages in dieser Frage bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
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