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Mit dem nun vorliegenden Gesetz müssen noch weitere EU-rechtliche Vorgaben, denen der Bundesrat zustimmen muss, umgesetzt werden. Dazu gehören: Vorgaben zur Unterrichtung der Öffentlichkeit oder Vorschriften darüber, welche Angaben zur Risikobewertung oder zum Monitoringplan ein Gentechnik-Betreiber in seinem Zulassungsantrag angeben muss. Es ist zu befürchten, dass diese EU-rechtlich notwendige Veränderung des Gentechnik-Gesetzes die Debatte um die bereits in Kraft getretenen Regelungen wie zur Haftung oder zur angeblichen Forschungsbehinderung neu aufflammen lassen. Die Haftungsregelungen in der bisher erfolgten Gesetzgebung sind keine Verschärfung, sondern folgen dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Verursacher-Prinzip, dass, wer durch Tätigkeit Anderer einen Schaden erleidet, auch Ansprüche auf Entschädigung haben muss. Das muss auch für die übergroße Mehrheit von Landwirten gelten, die keine genveränderten Pflanzen einsetzen. Dieser verschuldensunabhängige Ansatz ist bereits im Nachbarschaftsrecht verankert. Keine Regelung im neuen Gentechnikgesetz behindert ein mit der üblichen Sorgfalt geplantes Forschungsvorhaben. Im Gegenteil: Das hier vorliegende Gesetz sieht sogar Erleichterungen für die Forschung im geschlossenen System vor. Und wenn bei Freilandversuchen die schon seit mehreren Jahren nach geltendem Recht vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen eingehalten werden, können Auskreuzungen auf benachbarte und landwirtschaftlich genutzte Felder vermieden werden. Die Wirtschaft hatte immer zugesichert, dass sie dazu in der Lage sei. Ein Haftungsfall tritt gar nicht erst ein. Selbstverständlich bleibt aber, dass Forschungsfreiheit nicht bedeuten kann, dass Wissenschaftler die Freiheit haben, das Eigentum oder die Gesundheit anderer zu beschädigen. In vielen Debatten um den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft wird gern der Eindruck geweckt, im weltweiten Agrogentechnikgeschäft wehrt sich nur eine kleine uneinsichtige Minderheit gegen den Durchmarsch der Gentechnik. Gleichzeitig wird damit gedroht, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen "weltweit" auf dem Vormarsch sei und nur Deutschland zurückliegt. Dabei gilt: Rund 85 Prozent der Anbaufläche liegen in nur zwei Ländern: in den USA und Argentinien. Und nur ein einziges US-amerikanisches Unternehmen - Monsanto - verfügt über rund 90 prozent Marktanteil an den kommerziell angebauten gentechnisch veränderten Sorten. Auf über 95 Prozent der Anbaufläche wachsen weltweit keine gentechnisch veränderten Pflanzen. Was weltweit ansteigt, ist der Widerstand gegen eine Technik und industrielle Partikularinteressen, die sich aggressiv gegen die Interessen der Landwirte und Verbraucher durchsetzen will. Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Praxis in den USA und Argentinien zeigen darüber hinaus, dass die Versprechungen von weniger Umweltgiften und höheren Erträgen nicht haltbar sind. Nach zahlreiche Studien in den USA mussten bei GVO-Mais und Raps nicht etwa weniger Pestizide, sondern in einigen Fällen sogar mehr Pestizide eingesetzt werden als bei konventionellen Sorten. Höhere Erträge konnten langfristig im Schnitt mit keiner der oben genannten gentechnisch veränderten Pflanzen erreicht werden. Dies, obwohl das Saatgut gentechnisch veränderter Sorten deutlich teurer ist als konventionelles. Obendrein hat Monsanto wegen Patentverletzungen bereits rund 90 Klagen gegen Landwirte und kleine Wirtschaftsunternehmen erhoben. Beliebt macht sich Monsanto mit seiner aggressiven Strategie nicht - weder bei Verbrauchern noch bei Landwirten, aber auch nicht bei Investoren. Schon warnen Investmentgruppen, Monsanto wäre an der Börse zu hoch notiert. Begründung: eine Marktstrategie entgegen den Interessen der Verbraucher und die Gefahr von möglichen Regressforderungen durch eine ungewollte Kontamination von gentechnisch veränderten Produkten. Der Einsatz von Gentechnik bei freigesetzten Pflanzen widerspricht dem Ziel einer zukunftsfähigen, umweltgerechten und sozial nachhaltigen Landwirtschaft. Verbraucher wollen mit ihren Steuergeldern nicht mehr Überproduktion und deren Beseitigung finanzieren, sondern sichere gesunde Lebensmittel und eine Landwirtschaft, die schonend mit den natürlichen Ressourcen umgeht sowie Umwelt, Natur und Artenvielfalt schützt - gewiss keine Subventionierung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Akzeptanz und Vertrauen in die Landwirtschaft und ihre Produkte kann nicht gegen Verbraucherinteressen erreicht werden. Nicht das Gentechnikgesetz muss wettbewerbsfähig werden - wie die Opposition in ihrem Antrag fordert - sondern die Landwirtschaft in Deutschland. Eine Entwicklung wie in Argentinien oder in den USA kann nicht im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern in Deutschland sein. Wer wie CDU/CSU und FDP die großflächige Verunreinigung von Flächen und Lebensmitteln durch gentechnisch veränderte Pflanzen aktiv betreibt, handelt nicht nur gegen die Verbraucherinteressen, sondern behindert massiv die Wahlfreiheit der Menschen. Das ist Freiheitsberaubung.
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