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Rubrik:Land- und Gartenbau    Datum: 10.12.1999
Regeln für den Naturgarten
Der Naturgarten e.V. vergibt ein Gütesiegel für naturnahe Grüngestaltung
Saatgut, Stauden, Sträucher und Bäume für die naturnahe Grüngestaltung sollen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Für die drei Produktionsbereiche gelten jeweils eigene Bedingungen.

Gütesiegel für Wildpflanzenproduzenten
Saatgut ist die Basis jeder Pflanze. Bei der Saatgutproduktion fängt die Qualitätsfrage an. Nur hochwertiges Saatgut garantiert gute Keimergebnisse im naturnahenGrünbereich. Für den Wildstauden- und Sträucherproduzenten spielt außerdem die genetische Reinheit seines Ausgangsmaterials eine wichtige Rolle. Bezieht er sein Saatgut von unseriösen Quellen, wird er immer wieder Reinfälle mit falschen Arten oder hochgezüchteten Kulturformen erleben. Bei naturnahen Begrünungen gilt es aber, nicht nur garantiert heimisches Saatgut einzusetzen. Es kann in machen Fällen - etwa bei Begrünungen in freier Landschaft - erwünscht sein, autochthones (standortheimisches) Material, d.h. Material aus einer bestimmten Region zu verwenden.

Immer geht es um genetisch angepasste Ökotypen, die sich an die speziellen Wuchsbedingungen ihres begrenzten Umfeldes angepasst haben. Bei Ökotypen kennt man deutliche regionale Unterschiede in der Blütenfarbe, Blütezeit, Blütedauer. Auch Wuchshöhe, Blattform und Blattgröße variieren regional. Der Weg zu autochthonem Saatgut ist aber noch weit, kann doch auf dem globalen Samenmarkt noch nicht einmal die heimische Herkunft verlässlich(!) garantiert werden.

Eine Produktion qualitativ hochwertigen Saatgutes nachweisbarer Herkunft ist daher das Ziel, das mit der Aufstellung der Richtlinien zur Produktion von Wildblumen-Saatgut als Grundlage für das Gütesiegel erreicht werden soll.
Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt werden, um das Gütesiegel des Naturgarten e.V. erhalten zu können:
  • Saatgut darf nur von heimischen Arten erzeugt werden, die auf natürlichen Standorten (Lebensräumen) wild vorkommen.
  • Das Saatgut sollte aus der Region stammen oder aus regional benachbarten Naturräumen. Die jeweilige Herkunftsregion ist nachzuweisen.
  • Als Ausgangsmaterial sind nur die Wildformen der Wildstauden erlaubt, Kulturformen der gleichen Art oder züchterisch oder genetisch veränderte Arten dürfennicht verwendet werden.
  • Die Saatgutgewinnung erfolgt nach anerkannten Richtlinien des kontrolliertökologischen Landbaus.
  • Der Anbieter muss mindestens 50 Prozent der Wildkräuter- bzw.- Staudenarten für die Saatgutgewinnung im eigenen Betrieb anbauen. Maximal dürfen nur 50 Prozent der Arten unter Berücksichtigung des Naturschutzrechtes gesammelt und/oder von anderen Anbietern zugekauft werden. Diese Anbieter sollten das Gütesiegel ebenfalls besitzen. Herkunft und Bezugsquelle der Samen sind den Prüfern unaufgefordert offenzulegen.
  • Jeder Anbieter sieht in der Produktion und im Verkauf von Wildstaudensamennicht nur eine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern verbindet damit das Anliegen, für die Naturgarten-Idee im speziellen und für einen sorgsamen Umgang mit der Natur im allgemeinen zu werben.


aus ECOregio 3/99; www.ecoregio.de

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