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Neben der Erhöhung der Zahl der jagdbaren Arten von 48 auf 54 beinhaltet der Gesetzesentwurf auch eine erhebliche Ausweitung der Jagdzeit für Singvögel (bis Mitte Februar) sowie die Abschaffung der Strafbarkeit für Jäger, die beim Abschuß oder Fang geschützter Arten erwischt werden. "Berlsuconi will Wilderei per Gesetz zumKavaliersdelikt erklären lassen - vor dem Hintergrund steigender Artenschutz-Kriminalität in Italien ein alarmierender Vorgang", ärgert sich Alexander Heyd, Sprecher des Bonner Komitees gegen den Vogelmord. Illegaler Vogelfang mit Netzen und Leimruten sowie das Töten seltener Greifvögel - bisher mit empfindlichen Sanktionen bis hin zur Gefängnisstrafe sanktioniert - sollen nach dem Willen der Regierungspartei nun noch lediglich mit geringen Geldbußen geahndet werden. Nach Angaben des Komitees dürfte die bevorstehende Neuregelung der kommerziellen Wilderei von Singvögeln für Restaurants neuen Auftrieb geben. Heyd: "Ein illegales Millionengeschäft, das nun praktisch risikolos betrieben werden kann. Geldbußen werden von den Profiteuren aus der Portokasse bezahlt." Wie das Komitee weiter mitteilte verstoße die geplante Gesetzesänderung "in weiten Teilen" (Heyd) gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie. Man werde deshalb noch in der Woche nach der Verabschiedung in Rom eine Umweltbeschwerde in Brüssel einreichen. Die Chancen für eine erfolgreiche Klage stehen dabei nicht schlecht: Erst am 21.Januar 2005 gab das Mailänder Verwaltungsgericht einer Eingabe des Komitees gegen den Vogelmord statt, das gegen das regionale Jagdgesetz der Lombardei Klage eingereicht hatte. Richter und Vogelschützer waren der Meinung, daß das von der Lombardei genehmigte Jagdzeiten für Singvögel gegen europäisches Umweltrecht verstoßen. Originaltext: Komitee gegen den Vogelmord e. V. Digitale Pressemappe: presseportal.de/story.htx?firmaid=7154 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7154.rss2 V.i.S.d.P. ,Informationen, Bildmaterial: Komitee g. d. Vogelmord, Axel Hirschfeld, Tel.: 0228/665521 oder 0172/2191542 oder im Internet unter www.komitee.de oder www.artenschutzbrief.de
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