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Hamburg (vv) - Saubere Luft ist seit dem 1. Januar einklagbar. Sollte der in einer neuen EU-Richtlinie verlangte Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden, können die Bürger der betroffenen Kommunen vor Gericht ziehen. Wie das Hamburger Magazin "stern" in seiner neuen Ausgabe berichtet, könnte es in deutschen Innenstädten dann zu Fahrverboten und Straßensperrungen kommen. Zwar rät der Deutsche Städtetag, Straßensperrungen und Fahrverbote "nur als letzten Baustein" einzusetzen, jedoch weiß laut "stern" niemand, wie das Problem sonst zu beheben wäre. Experten rechnen nicht damit, dass die Konzentration der Feinstaubpartikel flächendeckend auf 50 Mikrogramm zu reduzieren ist. "Diese EU-Grenzwerte sind eigentlich zu ambitioniert", urteilt Björn Dosch, Verkehrsexperte vom ADAC, im "stern". Denn inzwischen ist jeder zweite neu zugelassene PKW in Deutschland ein Diesel, hat aber keinen Rußfilter. Diese ungehemmten Dieselabgase verursachen fast die Hälfte der Partikelbelastung. Aus Berlin haben die Städte laut Umweltminister Jürgen Trittin keine Hilfe zu erwarten. Die Länder und Kommunen seien aufgefordert, "ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bürger gerecht zu werden", so Trittin. Damit stehen die Stadtväter unter Druck: Künftig müssen sie ab dem 36. Überschreitungstag eingreifen, außerdem werden Bürger vor Gericht auf saubere Luft klagen. Laut "stern" bereitet der Bund für Umwelt und Naturschutz bereits Musterklagen für Anwohner stark befahrener Straßen vor.
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