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Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bedeutet einen ersten Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Drogen im Straßenverkehr. Wer aufgrund seines Drogenkonsums konkret beeinträchtigt ist, darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies muss für Cannabis ebenso gelten wie für Alkohol. Wer aber am Straßenverkehr teilnimmt, ohne vom früheren Cannabis-Konsum beeinträchtigt zu sein, darf nicht belangt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat angeregt, hier Cannabis-Grenzwerte zu benennen. Das Urteil stärkt unsere grüne Forderung, mit Cannabis-Konsum endlich rationaler umzugehen.
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