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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 13.01.2005
Bundesverfassungsgericht stützt Forderung nach rationalem Umgang mit Cannabis
Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Cannabis-Konsumenten nicht generell vom Straßenverkehr auszuschließen, erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bedeutet einen ersten Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Drogen im Straßenverkehr. Wer aufgrund seines Drogenkonsums konkret beeinträchtigt ist, darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies muss für Cannabis ebenso gelten wie für Alkohol.

Wer aber am Straßenverkehr teilnimmt, ohne vom früheren Cannabis-Konsum beeinträchtigt zu sein, darf nicht belangt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat angeregt, hier Cannabis-Grenzwerte zu benennen.

Das Urteil stärkt unsere grüne Forderung, mit Cannabis-Konsum endlich rationaler umzugehen.


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