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Auf der 3. Vertragstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 1997 im japanischen Kyoto hat sich die Staatengemeinschaft zum ersten Mal auf verbindliche Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz geeinigt. Das internationale Protokoll von Kyoto hat den Weg für den Emissionshandel geebnet. Die Europäische Union hat den Handel mit CO2-Emissionsberechtigungen seit Jahren vorbereitet. Das Prinzip: Unternehmen, die klimaschädliches CO2 ausstoßen, müssen über Emissionsberechtigungen - sogenannte Zertifikate - verfügen. Hat das Unternehmen nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann es seinen CO2-Ausstoß verringern, indem es klimafreundliche Technologien und Brennstoffe nutzt - oder es muss zusätzliche Berechtigungen am Markt erwerben. An die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen der Wirtschaftssektoren Energie und Industrie werden kostenlos Emissionsberechtigungen ausgegeben, die bereits den gesetzlich festgelegten Reduktionsbeitrag dieser Sektoren beim CO2-Ausstoß bis 2007 berücksichtigen. Mit Abschluss des Zuteilungsverfahrens und der Zuteilung der Emissionsberechtigungen für insgesamt 1.485 Millionen Tonnen CO2 für die kommenden drei Jahre (495 Millionen pro Jahr) - mit Versand der letzten Bescheide am 22. Dezember 2004 - sind die deutschen Unternehmen für die Teilnahme am Emissionshandel vorbereitet. Weitere Informationen: Ein Hintergrundpapier zu den Grundlagen und zur Funktionsweise des Emissionshandels und eine erste Auswertung zum Zuteilungsverfahren 2005 bis 2007 für Emissionsberechtigungen finden Sie im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de/emissionshandel oder www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/index.htm Berlin, den 29.12.2004
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