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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 15.12.2004
Umweltbundesamt veröffentlicht neue Empfehlung zu Nitrat im Trinkwasser
Nitrat belastet Grund- und Trinkwasser - Grenzwerte für Trinkwasser sorgen für gesundheitliche Unbedenklichkeit
Seit Jahrzehnten ist bekannt: Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung belasten erheblich das Grundwasser - mit nachteiligen Folgen für das aus diesem Grundwasser gewonnene Trinkwasser. In zu hohen Konzentrationen kann Nitrat im Trinkwasser die Gesundheit - vor allem von Säuglingen - beeinträchtigen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Sommer 2004 nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums eine neue "Nitrat-Empfehlung" angenommen. Sie ist nun auch im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de veröffentlicht. Der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser beträgt 50 Milligramm pro Liter (mg/l) für die Risikogruppe der Säuglinge.

Der Grenzwert basiert ausschließlich auf gesundheitlichen Kriterien. Viele andere Grenzwerte für Stoffe im Trinkwasser folgen dagegen zusätzlich dem Vorsorgeprinzip mit dem so genannten Minimierungsgebot. Solche Werte sind deutlich niedriger als aus gesundheitlicher Sicht noch zugelassen werden könnte.

Ohne negative Gesundheitsfolgen kann einwandfreies Trinkwasser mit bis zu 50 mg/l Nitrat auch uneingeschränkt bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Erst bei höheren Werten ist einwandfreies Trinkwasser anderer Herkunft zu verwenden. Der zuständige Wasserversorger muss dann jedoch - gegebenenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes - ein für diesen Zweck in jeder Hinsicht einwandfreies Trink- oder abgepacktes Wasser zur Verfügung stellen. Zusätzliche Kosten darf das Unternehmen dafür nicht berechnen.

Im Gegensatz zu Säuglingen können Erwachsene während einer - gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 - zu befristenden Abweichung vom Grenzwert auch ein Trinkwasser mit mehr als 50 mg/L Nitrat aufnehmen - und zwar bis zu 130 Milligramm pro Liter. Das UBA und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfehlen dann jedoch, sich bevorzugt für nitratarme und/oder solche Lebensmittel zu entscheiden, die mit Jodid-haltigem Speisesalz gewürzt wurden.

Zusätzlich sollte das örtliche Gesundheitsamt durch Aufklärung und Bekanntmachungen dafür werben, dass im Haushalt, in Gemeinschaftsküchen und Bäckereien Jodid-haltiges Speisesalz verwendet wird.

Der Zeitraum der Grenzwertüberschreitung ist per Anordnung des Gesundheitsamtes und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten so knapp wie möglich, jedoch so lange wie nötig zu halten - um Sanierungsmaßnahmen einleiten und ihren Erfolg überprüfen zu können. Der Grenzwert sollte ohne technische Aufbereitung innerhalb von drei bis sechs Jahren wieder eingehalten werden.

Stallmist, Gülle oder andere organische Düngemittel sind ausreichend lange und sachgerecht zwischen zu lagern. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Düngemittel pflanzenbedarfsgerecht ausgebracht werden, um die Nährstoffverluste so gering wie möglich zu halten.

Weitere Erfolge lassen sich durch Kooperationen zwischen dem Wasserversorger und den Landwirten in seinem Einzugsgebiet erzielen. Bundesweit gibt es hierfür bereits zahlreiche Beispiele. Am wichtigsten sind dabei Maßnahmen zur Minderung des Eintrags von Stickstoff in den Boden, wie zum Beispiel der Zwischenfruchtanbau, das Mulchsaatverfahren und die Ausrichtung der Stickstoffgaben am Bedarf der Pflanzen sowie der für die Wurzeln verfügbaren Stickstoffmenge. Trotz solcher Maßnahmen sinken oder stabilisieren sich die Nitratgehalte auch im oberflächennahen Grundwasser manchmal erst nach mehreren - bis zu 20 - Jahren. Um diese Phase zu überbrücken, kann auch nitratärmeres, einwandfreies Trinkwasser zugemischt werden.

Die neue Nitrat-Empfehlung des UBA erweitert die "Maßnahmewert-Empfehlung" gemäß Paragraph 9 der Trinkwasserverordnung vom Sommer 2003 um spezifische Gesundheitsinformationen und Sanierungshinweise zu "Nitrat" - falls dessen Grenzwert im Trinkwasser überschritten ist. Damit wird die seit 1986 gültige "Nitrat-Empfehlung" des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes ersetzt.

Die neue Nitrat-Empfehlung ist als pdf-Datei auf der Internetseite des UBA www.umweltbundesamt.de veröffentlicht. Interessenten können sich auch an die Abteilung II 3 Trink- und Badebeckenwasserhygiene des Umweltbundesamtes wenden - Telefon-Nummern: 030-8903-1305 oder 030-8903- 1400.

Berlin, den 15.12.04


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