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Interessenten müssen in ihren Interessenbekundungen angeben: das Forschungsthema aus der Übersicht, die Forschungskennzahl (FKZ) und das Fachgebiet (FG), die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für das zu bearbeitende Thema, zum Beispiel bisherige einschlägige Arbeiten oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, die personelle und technische Kapazität sowie das Eigeninteresse und die Finanzierungsbeteiligung. Weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren sind in der Bekanntmachung zu finden. Besonders wichtig: Die Interessenbekundungen sind für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Sie werden von den Fachgebieten im Umweltbundesamt ausgewertet und gegebenenfalls in einem Wettbewerbsverfahren berücksichtigt. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2005 bedeutet noch nicht, dass dieses auch im Laufe des Jahres 2005 tatsächlich vergeben wird. Werden Interessenbekundungen nicht berücksichtigt, erfolgt keine Absage durch das Umweltbundesamt. Berlin, den 14.10.2004
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