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Weil einige Wind-Fonds aus den fetten Jahren in akuten Finanznöten stecken, messen die Anleger den vom BWE definierten Standards hohe Bedeutung zu. In der letzten Kommanditisten-Umfrage (neue energie 11/04) schnitten alle drei Bereiche, für die der BWE Standards erarbeitet hat, als am wichtigsten für die Beurteilung eines Beteiligungsangebotes ab: - die Leistungsbilanz eines Initiators, - die Windprognose, respektive das Windgutachten, - und die Anlegerempfehlungen. 'Wir haben neue Erkenntnisse berücksichtigt und auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert', so BWE-Präsident Ahmels. So basieren etwa die Empfehlungen zu Windgutachten auf den neuen Mindeststandards des BWE, die auch definieren wie und wo Abschläge bei der Energieertragsberechnung vorzunehmen sind. Und wegen der weit reichenden Korrekturen am IWET-Index (neue energie 7/2004), empfiehlt der BWE, dass Windgutachten nicht älter als ein halbes Jahr sein sollten. Darüber hinaus bleibt der empfohlene reine oder kaufmännische Sicherheitsabschlag unverändert bei mindestens sieben Prozent. Ahmels: 'Ein vernünftig bemessener Abschlag hat manchem Projekt über die Flaute hinweg geholfen.' In den vergangenen mageren Windjahren haben einige Initiatoren mit so genannten Ausschüttungsgarantien gelockt. Auch dazu gibt es nun kurze Empfehlungen. Weil Garantien nicht umsonst zu haben sind, sollten Anleger darauf achten, was sie für das Sicherheitsplus zahlen müssen - beispielsweise über die Abschöpfung von Mehrerträgen in guten Jahren. Für eine vorläufige Fassung der Broschüre melden Sie sich bitte bei der Pressestelle des BWE. Weitere Informationen auch in der BWE-Zeitschrift neue energie 12/04: www.wind-energie.de/zeitschrift/zeitschrift.htm Rückfragen: Matthias Hochstätter 030-284 82-121 oder 0170-551 25 42 oder m.hochstaetter@wind-energie.de Bundesverband WindEnergie e.V. Herrenteichsstrasse 1 49074 Osnabrück
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