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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 26.11.2004
Das neue Gentechnikgesetz: weltweit erstes Gesetz zur Regelung des GVO-Anbaus
Zur Zurückweisung des Bundesratseinspruchs gegen das Gentechnikgesetz der Bundesregierung erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin:
Das neue Gentechnikgesetz ist ein notwendiges Schutzgesetz für Verbraucher und Landwirte. Gleichzeitig stellt es für alle Beteiligten Planungssicherheit her. So werden Wahlfreiheit und Transparenz geschaffen.

Damit haben wir das weltweit erste Gesetz zur Regelung des GVO-Anbaus und zum Schutz der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft geschaffen.

In dem Gesetz sind klare Regelungen zur Haftung, zu Anbauvorschriften, zu einem transparenten Standortregister und zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete enthalten:
  1. Mit der Haftungsregelung wird es Landwirten ermöglicht, bei erlittenem Schaden durch Auskreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen eine Entschädigung zu erhalten. Die Regelung der Haftungsfrage ist eine wichtige Basis dafür, dass ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, durch entsprechende "gute fachliche Praxis" Vorsorge gegen Auskreuzungen betreibt.

  2. Es sind Mindestanforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten wie zum Beispiel
    • Mindestabstände, um Auskreuzungen in andere Kulturen und in Wildpflanzen benachbarter Flächen zu vermeiden,
    • die Pflicht zu Aufzeichnungen darüber, welche Sorten angebaut werden,
    • oder darüber, ob Düngemittel ausgebracht wurden, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.

  3. Auch die Saatguthersteller werden in die Pflicht genommen: Sie müssen im Rahmen der "Produktinformationspflicht" beschreiben, wie im Einsatz des Produktes die im Gesetz genannten Anforderungen zur guten fachlichen Praxis eingehalten werden können. Dadurch sind auch Saatguthersteller - wie von vielen Umwelt- und Bauernverbänden gefordert - letztendlich mit im "Haftungsboot". Denn wenn ein Landwirt trotz Einhaltung der Produktinformation wegen einer Verunreinigung verklagt wird, kann er sich jetzt an den Saatguthersteller halten.

  4. Für besonders schützenswerte, ökologisch sensible Gebiete ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Marktzulassungen eingeschränkt oder verboten werden können.
Damit trifft das Gesetz zusammen mit den vielfältigen Bemühungen und Initiativen um gentechnikfreie Regionen, die überall im Lande entstehen und von Landwirten wie Verbrauchern getragen werden.

Die Regelungen des Gentechnikgesetzes dienen letztlich allen Beteiligten, der gentechnikfreien Landwirtschaft und den Verbrauchern ebenso wie denjenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen. Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern ein potentielles Chaos durch GVO-Auskreuzungen.

Außerdem haben sie die wichtige Signalwirkung in andere Länder der EU, ebenfalls die rechtlichen Grundlagen für die Koexistenz und den Schutz der gentechnikfreien Produktion in der Landwirtschaft zu schaffen.


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