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Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung. Der Kinderzuschlag tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Die Schaffung eines solchen zielgenauen Instrumentes zur Bekämpfung von Kinderarmut war für uns ein zentrales Anliegen in den Koalitions€verhandlungen und in den Beratungen zur Umsetzung von Hartz IV. Wir konnten uns erfolgreich dafür einsetzen. Das Ergebnis ist ein wichtiger grüner Erfolg. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Gering verdienende Eltern können ab sofort einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auch erhältlich unter www.kinderzuschlag.de. Es gibt nicht wenige Eltern, die mit geringem Erwerbseinkommen ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Letztere bekommen gegenwärtig ergänzende Sozialhilfe, ab nächsten Januar bezögen sie dann Leistungen (sogenanntes Sozialgeld) im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Mit dem neu geschaffenen Kinderzuschlag soll dieses vermieden werden. Familien sollen nicht ihrer Kinder wegen abhängig vom Arbeitslosengeld II-Bezug werden. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Er wird rund 150.000 Kinder erreichen. Nach ersten Erfahrungen wird darüber zu entscheiden sein, wie der Kinderzuschlag weiterentwickelt und ausgebaut werden soll.
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