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Das Gesetzesverfahren ist darum ins Stocken geraten. Die Mitglieder der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler verwahren sich dagegen, dass hier Aussagen im Namen der Wissenschaftsorganisationen gemacht werden, von denen sie sich als deren Mitglieder in keiner Weise repräsentiert fühlen. Sie treten für das Vorsorgeprinzip, eine an Nachhaltigkeit ausgerichtete Wissenschaft und in diesem Sinne insbesondere für den Erhalt von Vielfalt ein: für eine Vielfalt von Forschungsansätzen ebenso wie für eine Vielfalt landwirtschaftlicher Produktionsformen und damit Wahlfreiheit für die Verbraucher und Verbraucherinnen. Der Schutz der biologischen Vielfalt, ihre evolutionäre Integrität und ihre Potenz zur dynamischen Weiterentwicklung sind wesentlich. Diese Anliegen sehen sie von dem E GenTG aufgegriffen und unterstützt. Das Haftungsprinzip ist ein zentraler Ansatzpunkt, das gleichberechtigte Nebeneinander ("Koexistenz") verschiedener Landbau-Methoden zu regeln. Die in der VDW versammelten ausgewiesenen Naturwissenschaftler halten es nicht für forschungsfeindlich, dass diejenigen, die mit genetischen Veränderungen experimentieren, für von ihnen verursachte Schäden haften. Bei sorgfältiger Planung und Durchführung der Versuche sind nach gegenwärtigem Wissensstand keine gravierenden Schadensfälle zu befürchten. Haftung ist Teil der Verantwortung des Wissenschaftlers. Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler tritt dafür ein, Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip als tragende Säulen des Gentechnikgesetzes in vollem Umfang zu erhalten. Quelle: Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) Das ist eine Presseerklärung der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die von folgenden Wissenschaftern publiziert wurde:
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