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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 29.10.2004
Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft
Die Fahrer von schweren Geländewagen müssen sich ab Mai auf deutlich höhere Steuern und strengere Abgasnormen einstellen.
(vv) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat am Donnerstag eine Änderung der Zulassungsordnung unterzeichnet, mit der das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft wird. Geländewagen, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, können damit nicht mehr wie bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, was für deren Halter bislang zum Teil zu deutlichen Steuerersparnissen führte. "Damit schließen wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge", sagte Trittin.

Umweltverbände hatten monatelang Front gemacht gegen die Sonderregelung. "Damit wurden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne die Änderung der Zulassungsregeln drohte sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einer Bresche für alte Stinker zu erweitern", so Trittin.

Vor allem den Besitzern älterer Fahrzeuge wurden häufig sogenannte "Auflastungen" angeboten, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu umgehen. "Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten und ein wenig Zubehör durften dann auch grössere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und wurden fortan nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert", so Trittin. Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches werde es nicht geben. Die Änderung soll zum 1. Mai 2005 in Kraft treten.


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