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In den nächsten Wochen werden in einem ersten Schritt mögliche Einsatzstellen konzipiert und registriert, die das BAZ anerkennen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Träger der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringer Verwaltungstätigkeit ausüben. Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Träger eines großen Windparks in Norddeutschland richtet ein angeschlossenes Informations- und Forschungszentrum ein. Dort könnten dann zur Besucherbetreuung, für die Instandhaltung der Einrichtungen, für Hilfsarbeiten im Forschungsbereich usw. auch Zivildienstleistende eingesetzt werden. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für öffentliche wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen. Quelle: Bundesumweltministerium
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