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Das UBA hat bereits in dem im Jahr 2000 erschienenen "Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden" auf die Anforderungen hinsichtlich der Raumluftqualität - chemische und biologische Schadstoffe betreffend - sowie auf die Notwendigkeit und den Umfang der Reinigung in Schulgebäuden hingewiesen. Diese Empfehlungen haben bis heute Gültigkeit: Reinigung: In Schulen muss wegen ihrer intensiven Nutzung - auch durch empfindliche Personengruppen - regelmäßig und sorgfältig gereinigt werden. Insbesondere um Verunreinigungen der Raumluft mit Bakterien und weiteren Mikroorganismen und erhöhte Staubbelastungen in den Räumen zu vermeiden, sollten Unterrichts- und sonstigen Räume regelmäßig gereinigt werden. Flure und Treppenhäuser gehören - neben Klassenzimmern - zu den am meisten genutzten Räumlichkeiten in Schulen. Sie sollten täglich gereinigt werden. Feuchtes Wischen ist dabei aus hygienischer Sicht die beste Wahl. Nur in Ausnahmefällen ist die Reinigung mit Desinfektionsmitteln notwendig. Dies kann beispielsweise bei vermehrtem Auftreten von meldepflichtigen Erkrankungen erforderlich sein. Im Einzelfall wird die desinfizierende Reinigung vom Amtsarzt veranlasst. Um Klassenräume, Flure und Treppenhausbereiche besser reinigen zu können, sollten Schulen grundsätzlich keine textile Bodenbeläge verlegen. Von besonderer Bedeutung sind in Schulgebäuden die Sanitär- und Waschbereiche. Hier sollte mindestens einmal am Tag gründlich - vorzugsweise feucht -gereinigt werden. Zweckmäßig ist eine Ausstattung der Räume mit Wand- und Bodenfliesen. Eine Reinigung unter Zusatz von Desinfektionsmitteln sollte auch in Sanitär- und Waschbereichen die Ausnahme sein und darf keinesfalls routinemäßig erfolgen. Lüftung: Durch regelmäßiges Lüften wird das von den Schülern und Lehrern beim Atmen in die Raumluft freigesetzte Kohlendioxid nach draußen transportiert. Ebenso können auf diese Weise mögliche gas- und staubförmige Verunreinigungen der Raumluft entfernt werden. Als hygienischer Richtwert ist eine Kohlendioxidkonzentration von 1500 parts per million (ppm) - das entspricht 0,15 Volumenprozent - festgelegt. Dieser Wert sollte nur kurzzeitig erreicht oder überschritten werden. Die Schulräume sind deshalb baulich so zu gestalten, dass über eine normale Fensterlüftung der Kohlendioxidrichtwert einzuhalten ist. Es empfiehlt sich, in jeder Unterrichtspause - bei längeren Unterrichtsphasen über einer Stunde und mehr auch während des Unterrichts - alle Fenster des Klassenzimmers für etwa 5 bis 10 Minuten weit zu öffnen. Während der Heizphase sollten aus Energiespargründen - falls das möglich ist - die Heizkörperthermostate während des Lüftens gedrosselt und anschließend aber wieder geöffnet werden. In modernen, nach Energiespargesichtspunkten errichteten Schulgebäuden ist wegen der sehr luftdichten Bauweise, auch häufigeres Lüften erforderlich. In Räumen, in denen bestimmungsgemäß mit Schadstoffen gearbeitet wird - wie etwa Labor- und Bastelräume - sollte es grundsätzlich eine mechanische Lüftung geben. Weitere Empfehlungen finden sich im "Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden". Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin (Postkarte), Fax 030/89 03-2912, e-Mail: info@umweltbundesamt.de. oder kann unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql-media-detail.php3?Kennummer=1824&Suchwort=Leitfaden&anfrage=Titel&treffer=Treffer&n=22 heruntergeladen werden. Berlin, den 01.10.04
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