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Die Ablehnung des TAG durch die Unionsmehrheit im Bundesrat ist nicht nachvollziehbar und nur schwach begründet. Wenn der Union tatsächlich an der dringend erforderlichen Ausweitung Kinderbetreuungsangebot gelegen ist, soll sie dem TAG zustimmen. Stattdessen blockiert sie aus machtpolitischem Kalkül, ohne jeglichen eigenen Vorschlag zu präsentieren. Der Einwand der Union, mit dem TAG überschreite der Bund seine verfassungsmäßigen Kompetenzen, ist reichlich abwegig. Das TAG sieht die Konkretisierung einer seit über einem Jahrzehnt bestehenden gesetzlichen Verpflichtung bei der Betreuung für unter Dreijährige vor. Genau wie bei der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz reagiert der Bund auf eine drastische Unterversorgung im Betreuungsangebot für Kinder. Damals wie heute ist offenkundig, dass einige Länder ihren Gestaltungsspielraum nur im Sinne des Nichtstuns genutzt haben. Die Betreuungsquoten sind da unmissverständlich. Das versucht nun die Union durch Vorwürfe an die Bundesregierung zu überspielen. Der Bund hat mit der Abfassung des TAG der angespannten Finanzlage der Kommunen Rechnung getragen und eine angemessene Finanzierung vorgelegt. Der Ausbau kann seitens der Kommunen bis 2010 gestreckt werden. In den nächsten Jahren fallen demographie€bedingt in erheblichem Umfang Kindergartenplätze weg. Die Kommunen können einen Teil der freiwerdenden Plätze für den Bereich der unter Dreijährigen umwidmen. Zudem sieht der Gesetzentwurf - wie übrigens kürzlich noch von Bayern und Nordrhein-Westfalen verlangt - finanzwirksame Änderungen in anderen Bereichen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu Gunsten der Kommunen vor. Die Schwelle der prognostizierten Kosten von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wird demnach erst im Jahr 2009 erreicht. Wer das alles ignoriert, hat wohl nur ein unaufrichtiges Bestreben für kinder- und familien€freundlichere Verhältnisse in unserem Land.
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