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Hessens Ministerpräsident Roland Koch verlieh sich einstmals den Titel "brutalst möglicher Aufklärer", ohne wirklich einer zu sein. "Die Demokratie war in Gefahr, aus den Fugen zu geraten", resümierte Dolata. Nunmehr scheint diese Gefahr wenigstens gebannt zu sein und das Vertrauen der enttäuschten Bürger ein Stück weit wieder hergestellt zu sein. Scharfe Kritik ernten CDU, CSU, SPD und Grüne jedoch von ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. Die Schatzmeister dieser Parteien planen in einer "Novelle" die Rechte der Bundestagsverwaltung einzuschränken, die künftig nicht mehr berechtigt sein soll, eigene Recherchen anzustellen. Darüber hinaus sollen "Unrichtigkeiten" von bis zu 1000 Euro nicht mehr in den Rechenschaftsberichten angezeigt werden. "Verantwortlich dafür ist unter anderem der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, der gemeinsam mit den anderen Parteien das Parteiengesetz zum zahmen Bettvorleger degradieren will. Damit wird die finanzielle Kontrolle der Parteien weiter verschleiert. Dem Missbrauch wird wieder Tür und Tor geöffnet", kritisiert Moseler. Während der ersten Verhandlung, nach dem skandalösen Verschleiern von Millionenspenden der hessischen CDU durch den ehemaligen Innenminister Manfred Kanther, vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 31.1.2001 führte Dolata als damaliger Parteivorsitzender der ödp bei seiner Anhörung als Beigeladener aus: "Herr Richter, stellen Sie sich vor, dort, wo sie leben, gibt es ein Gesetz, das besagt, es sei verboten, Autos zu klauen. Stellen Sie sich vor, Sie werden dabei erwischt, wie Sie dieses Auto klauen. Stellen Sie sich weiter vor, Sie werden nicht dafür verurteilt, dass sie ein Auto geklaut haben und dabei erwischt wurden - weil es kein Gesetz gibt, das besagt, dass Sie für den verbotenen Diebstahl bestraft werden. Diese verwirrende Logik ist im deutschen Parteiengesetz Realität." Der Richterspruch lautete dann: "Es ist völlig egal, ob ein Rechenschaftsbericht korrekt ist oder nicht. Solange er nur rechtzeitig abgegeben ist, kann keine Strafe verhängt werden." Mit Blick vor allem auf den "Täter" CDU aber auch auf die in parlamentarischer Verantwortung befindlichen SPD fand Dolata daraufhin klare Worte: "Wer einen Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen." Auf den darauf aufbauenden Druck der Öffentlichkeit fand eine Änderung im Parteiengesetz statt und das Oberverwaltungsgericht hob das erste Urteil auf. Als die CDU in Folge das Bundesverfassungsgericht anrief, konnte Dolata dieses Verhalten wieder nicht fassen: "Statt sich zu schämen, schließlich hatte Kanter die Verschleierungstaktiken, die an die Mafia erinnerten, eingeräumt, will die CDU sich als Volkspartei retten, weil sie nach ihrer Argumentation das Geld für Wahlkämpfe benötige." Und weiter: "Dachte die Volkspartei CDU auch daran, dass sie anderen politischen Mitwirkenden, wie eben die existenziell gefährdete ödp, den Garaus macht?", fragte Dolata erschüttert. Diese Gefahr wurde nun höchstrichterlich gebannt. Dr. Claudius Moseler, ödp-Generalsekretär Telefonische Erreichbarkeit Uwe Dolata: 0171-6158932
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