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Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 07.09.2004
Bioenergie jetzt wettbewerbsfähiger
Mit der Änderung des Energie-Einspeise-Gesetzes wird vor allem für die energetische Nutzung von Biomasse ein erhebliches Ausbaupotenzial erschlossen. Das neue Gesetz über erneuerbare Energien (EEG), das am 1. August 2004 in Kraft getreten ist, erhöht die Vergütungen für Bioenergie und Wasserkraft deutlich und beschränkt im Gegenzug die schon relativ marktnahe Windenergie.

Die Vergütungen für die Bioenergie im einzelnen:
  • Die Vergütungssätze liegen je nach Anlagengröße zwischen 8,4 und 11,5 Cent/kWh.

  • Bei ausschließlichem Einsatz von Pflanzen aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, aus dem Gartenbau und der Landschaftspflege sowie aus Gülle und landwirtschaftlichen Reststoffen gibt es einen Zuschlag von sechs Cent.

  • Bei gleichzeitiger Wärmeerzeugung in einem Blockheizkraftwerk wird ein Zuschlag von zwei Cent gewährt.

  • Ebenfalls zwei Cent zusätzlich erhalten Anlagen mit besonders innovativen Technologien, wie Trockenfermentierung.

  • Besonders erfreulich ist, dass alle Zulagen auch für Altanlagen gezahlt werden.

  • Die jährliche Absenkung der Vergütung bleibt bei einem Prozent.
Auf Grund der Vielfalt des Rohstoffes kommt bei der Biomassenutzung das gesamte Spektrum der Energietechnik zum Einsatz. Vom einfachen Heizofen bis zur Gasturbine, vom Otto- und Dieselmotor bis zur Brennstoffzelle gibt es keine Technologie, die sich nicht auch für biogene Rohstoffe eignet.

Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur (IEA) lag der Anteil der Bioenergie am weltweiten Primärenergieverbrauch zuletzt bei elf Prozent - mit steigender Tendenz. In der EU sind es derzeit gerade einmal 3,5 Prozent. Aus wirtschaftlicher Sicht könnte der Anteil deutlich höher liegen. Denn die Kosten einer Kilowattstunde Strom aus Biomasse liegen in gleicher Höhe wie bei der Erzeugung mittels kleiner Wasserkraft.

Wärme aus Biomasse ist dagegen bereits jetzt wettbewerbsfähig mit den fossilen Energien. Die Ausbauszenarien der Erneuerbaren Energien sehen derzeit für die Bundesrepublik vor allem die Nutzung von freiwerdenden Ackerflächen für Anbaubiomasse vor - 2,5 Millionen Hektar bis 2030. Auf den Anbau von Energiepflanzen auf ökologisch wertvollen Grünländern kann auch in Zukunft verzichtet werden - die Potenziale reichen auch ohne diese Flächen. Die Novelle des Baugesetzbuches privilegiert jetzt auch die Errichtung von Biomasseanlagen zur Stromgewinnung bis zu einer Größe von 300 Kilowatt im Außenbereich.

Energetische Nutzung Alternative für kostenintensive Landschaftspflege
Die größten Potenziale bieten Durchforstungsholz aus den Wäldern, Biogas aus Gülle, Getreidestroh und Holzabfälle oder Schnittreste aus der Industrie. Aber auch der speziell geförderte Anbau von Energiepflanzen wird zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Gerade für die Landschaftspflege stellt sich die Frage, inwieweit die energetische Nutzung von Biomasse eine Alternative darstellt. Das betrifft insbesondere die für den Naturschutz bedeutsamen Biotoptypen Nieder- und Mittelwald, Hecken und Knicks, Niedermoor und extensives Grünland. Der Erhalt dieser Biotoptypen ist von einer dauerhaften Nutzung und Pflege abhängig, wobei die Bewirtschaftungskosten in der Regel die zu erwirtschaftenden Erträge weit übersteigen. Eine energetische Nutzung der Biomasse könnte zu einer erheblichen Kostenminimierung beitragen - und damit auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Landschaftspflege verbessern.

Grenzen durch technische und ökologische Hemmnisse
Dieser auf den ersten Blick verlockenden Aussicht sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. Die Nutzung von Holz aus Mittel- und Niederwaldbewirtschaftung zur energetischen Biomassenutzung ist nur bei großem maschinellem Einsatz rentabel. Plantagenholz scheint wesentlich günstiger nutzbar zu sein - mit den entsprechenden ökologischen Problemen.

Positive Erfahrungen wurden bisher bei der Knick- und Heckenpflege gesammelt. Bei der Schilfnutzung auf degradierten Niedermoorstandorten stehen noch einige technische und ökologische Hemmnisse bei der Verbrennung dieser im Winter geernteten halmgutartigen Biomasse im Wege. Für Stroh sind derzeit nur Anlagen interessant, die ganze Strohballen zunächst vergasen und dann schadstoffarm verbrennen.

Das größte energetische Potenzial bietet die Nutzung der Grünlandbiomasse. Allerdings gibt es für reine Gasvergärung derzeit noch keine Anlagen, die marktfähig sind. Eine Kofermentation (zum Beispiel mit Gülle) könnte derzeit die beste Alternative darstellen. Sie ist jedoch umso lukrativer, je eher das Gras gemäht wird und je intensiver die Fläche bewirtschaftet wird. Allerdings wird Grasschnitt extensiv bewirtschafteter Flächen nach dem derzeitigen Stand der Technik nur selten und dann in kleinen Mengen zur Anwendung kommen.

Die Fördermaßnahmen aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und erneuerbare Energien müssen in Zukunft besser aufeinander abgestimmt werden - damit auch für die Landschaftspflege die energetische Nutzung der Biomasse lukrativ wird.

Quelle: NABU, Vizepräsident Thomas Tennhardt
DRB - Deutschland-Rundbrief 09.04



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