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Die (noch) amtierende EU-Kommission zeigt wenig politisches Fingerspitzengefühl, wenn sie am 8. September kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit eine Entscheidung zur Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut erzwingen will. Die scheidende EU-Umweltkommissarin Margot Wallström schlägt einen Grenzwert für eine Kennzeichnung von 0,3 Prozent für Raps und Mais und 0,5 Prozent für Zuckerrüben, Kartoffeln und Baumwolle vor. Wir bleiben dabei, dass der Grenzwert für eine gentechnische Verunreinigung von Saatgut bei der Nachweisgrenze, also bei 0,1 Prozent liegen soll. Dies hat auch der deutsche Bundestag mit dem Antrag "Wahlfreiheit für die Landwirte durch Reinheit des Saatgutes sicherstellen" (Drucksache 15/2972) so beschlossen. Saatgut ist die erste Stufe in der Lebensmittel- und Futtermittelkette. Jede glaubwürdige und realistische Strategie zur Sicherung von Wahlfreiheit und Koexistenz muss gerade beim Saatgut darauf setzen, eine gentechnische Verunreinigung so gering wie möglich zu halten. An der Frage der Reinheit des Saatguts entscheidet sich, ob eine gentechnikfreie Agrarproduktion auch in Zukunft möglich sein wird. Deshalb ist die Endscheidung der EU-Kommission von zentraler Bedeutung und sollte nicht ad hoc kurz vor Ende der Amtszeit getroffen, sondern der neuen EU-Kommission überlassen werden.
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