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Ein RWE-Sprecher nannte als Ursache einen Fehler in einer 220 kV-Hochspannungsleitung. Leitungsausfall hätte keinen längeren Stromausfall verursachen dürfen Der Bund der Energieverbraucher wies darauf hin, dass der Ausfall einer Leitung nach dem "n-1 Kriterium" keinen längeren Stromausfall verursachen darf. Der Stromausfall weist auf Schwachstellen in der Netztechnik von RWE hin. Für Netze nicht nur kassieren, sondern auch investieren! Wenn Verbraucher für jede Kilowattstunde Strom sieben Cent für die Leitungsnetze bezahlen müssen, wäre eine höhere Zuverlässigkeit zu erwarten. "Trotz sehr hoher Netznutzungsentgelte wird zu wenig in die Netze investiert", warf der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Aribert Peters der RWE vor. Von den 28 Milliarden Euro, die jährlich für die Netznutzung von Verbrauchern gezahlt werden, investiere die Stromwirtschaft nach eigenen Angaben lediglich zwei Milliarden Euro in die Netze. Schäden dokumentieren Die betroffenen Verbraucher sollten ihre Schäden dokumentieren und dem Versorger in Rechnung stellen. Nach heutigem Recht haftet der Stromversorger bis zu einer Höchstgrenze von fünf Millionen Euro bei 200.000 betroffenen Verbrauchern je Schadensfall und 2.500 Euro je Tarifkunde. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies lässt sich im konkreten Fall kaum nachweisen. Wenn sich später herausstellt, dass grob fahrlässig gehandelt wurde, dann kann nur der auf Schadensersatz hoffen, der den Schaden dem Versorger unverzüglich mitgeteilt hat. Haftungsbeschränkung aufheben! Der Bund der Energieverbraucher fordert eine Aufhebung dieser Haftungsbeschränkung: "Wie in der übrigen Wirtschaft muss auch der Stromversorger künftig unbeschränkt für verursachte Schäden haften. Die Verbraucher erwarten eine entsprechende Regelung im neuen Energiegesetz," forderte Peters.
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