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Erst kürzlich hat der Energielieferant Vattenfall eine Erhöhung der Durchleitungspreise angekündigt. Dies verwundert nicht, da die vier großen Konzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW schon bald nach der Liberalisierung des Strommarktes ihre Preise langsam und stetig wieder anhoben. Inzwischen ist (entgegen dem europäischen Trend) längst wieder ein Preisniveau wie vor der Liberalisierung erreicht, also zur Zeit der Monopolisten. Zu verdanken haben die VerbraucherInnen dies dem Wirtschafts-ministerium, das bislang eine wirksame Kontrolle unterband. Auch die lange geforderte Regulierungsbehörde, deren Errichtung weiter auf sich warten lässt, wird dabei nach derzeitigem Planungsstand keine Entlastung bringen. Grund dafür ist das seit März im Entwurf vorliegende Energiewirtschaftsgesetz. Hier soll unter anderem festgelegt werden, dass Netzbetreiber die Durchleitungsgebühren weiterhin nach der freiwilligen Verbändevereinbarung berechnen dürfen. Somit hätten sie freie Hand bei der Preisgestaltung für Netzentgelte und können sich Konkurrenten vom "freien" Markt, wie z.B. Ökostromanbieter, vom Leibe halten. Die Regulierungsbehörde kann mit dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf nur dabei zuschauen (wie bislang die Kartellbehörden). Leidtragende sind der freie Markt und die KonsumentInnen. Der Gesetzesentwurf hat aber auch noch weitere Schwächen: Die EU hat für Juli 2004 gefordert, dass die VerbraucherInnen über den gesamten Energiemix des Stromversorgers aufgeklärt werden sollen. Per Gesetz sollte festgeschrieben werden, dass die VerbraucherInnen mit jeder Rechnung genau über den prozentualen Anteil der jeweiligen Energieerzeugungsart informiert werden müssen. Irreführende Angebote, die einzelne Kraftwerksarten wie Wasserkraft extra vermarkten wollen, müssen durch diese Kennzeichnung offenbart werden. Ebenso müssen die Stromversorger die KundInnen über die Umweltwirkung wie z.B. CO2-Emissionen oder Atomabfälle informieren. Diese Forderungen der EU wurden in Deutschland leider immer noch nicht umgesetzt. Da unser Wirtschaftsminister Clement und sein Staatssekretär Adamowitsch diese Mindeststandards nicht konsequent im Gesetz festschreiben wollen, fordert projekt21plus die PolitikerInnen des Bundestages schriftlich auf, ähnlich wie beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz, ihre parlamentarische Verantwortung wahrzunehmen und den Gesetzestext nachzubessern. In einem offenen Brief an alle Parlamentarier fordert projekt21plus diese auf, mit dem Energiewirtschaftsgesetz ein verbindliches Instrument aufzubauen, mit dem die KonsumentInnen wirksam vor überhöhten Durchleitungsgebühren geschützt werden können. Allein im vergangenen Jahr haben VerbraucherInnen über die Stromrechnung 5 Milliarden € zu viel bezahlt. Dieses Geld wandert derzeit noch ungehindert in die Taschen der Netzbetreiber. Zudem müssen die VerbraucherInnen transparenter über ihren erhaltenen Strommix informiert werden. Für die VerbraucherInnen startet projekt21plus im Internet unter www.projekt21plus.de die "Aktion ehrliche Stromrechnung", bei der sich VerbraucherInnen mit einem vorbereiteten Brief an die Parlamentarier in Berlin wenden können. Zudem fordert projekt21plus alle VerbraucherInnen auf, den Konzernen einen Strich durch die Rechnung zu machen und aus Protest auf einen freien Stromanbieter umzusteigen. Kostenlose Infos gibts beispielsweise unter www.oekostromwechsel.de. Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar oder eine Benachrichtigung an projekt21plus wird freundlichst erbeten. Die originale Pressemitteilung sowie weitere informationen koennen sie herunterladen von der website: www.projekt21plus.de/presse/presse.html Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Grob oder Frau Meier-Staude gerne zur Verfügung.
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