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Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 23.07.2004
Artenschutz online
Im Zuge der "e-Government-Initiative" der deutschen Bundesregierung ist das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES online gegangen. Ab sofort sollen damit mit einem Mausklick die Bestimmungen über eventuell anfallende Einfuhrgenehmigungen erscheinen. Damit wird das Genehmigungsverfahren zur Ein- und Ausfuhr von Tier- und Pflanzenarten, die CITES geschützt sind, schneller und bürgerfreundlicher, glaubt das Umweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vize-Präsident des Bundesamtes für Naturschutz Rudolf Ley haben das Pilotprojekt offiziell gestartet. "Durch CITES-online wird das Genehmigungsverfahren für Antragsteller und Behörde erheblich erleichtert", so Trittin. Bisher musste für jeden einzelnen Fall jeweils ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Das neue System erlaube es, den Antrag online zu stellen, der dann beim BfN direkt weiter bearbeitet wird.

Das CITES-Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Es schützt derzeit etwa 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten. Ziel des Übereinkommens ist es, den Handel mit Tieren und Pflanzen unter dem Gesichtspunkt der naturverträglichen Nutzung zu kontrollieren und zu steuern. Dies erfolge nicht ausschließlich durch Handelsverbote. Vielmehr sind rund 95 Prozent der geschützten Arten unter bestimmten Voraussetzungen und mit den entsprechenden Dokumenten kontrolliert handelbar, meldet das Bundesumweltministerium. Jährlich erteilt das BfN über 13.000 Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen sowie für daraus gewonnene Produkte. Der Bundesumweltminister appellierte zur Urlaubszeit an alle Reisenden, sich vor einem Kauf von Waren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten vorab zu informieren, welche Dokumente für die Einfuhr in die EU nötig sind.

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
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