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In Artikel III-5a heißt es: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe." Mit dieser Formulierung sind Tiere mit Blick auf ihre Leidensfähigkeit der besonderen Rücksichtnahme bei politischen Entscheidungen befohlen. Darüber hinaus werden konkret Bereiche genannt, in denen Politik auf das Wohlergehen der Tiere Rücksicht zu nehmen hat. PROVIEH bewertet eine Ratifizierung des Papiers mit dem Artikel III-5a in dieser Fassung grundsätzlich als einen wesentlichen Fortschritt für einen auf Rechtsgrundslagen aufbauenden Tierschutz in Europa. Jedoch bedauert PROVIEH die Einschränkung der Schutzwürdigkeit durch Landessitten und -gebräuche. Denn beispielsweise Schaukämpfen wie den spanischen Stierkämpfen, der Jagd auf Singvögel oder auch religiös motivierten Schächt-Ritualen bleibt so leider ein Freiraum erhalten. Bei dem Papier handelt es sich um eine vorläufig konsolidierte Fassung, gebilligt von der Regierungskonferenz am 18. Juni. Bevor es von den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden kann, muss es zunächst durch Sprach- und Rechtsverständige überarbeitet werden. Diesem Prozess ist bis Ende Oktober Zeit eingeräumt worden. Tel. 0431. 24 82 80, www.provieh.de, info@provieh.de. Ihre Ansprechpartnerin: Regina Jaeger, Tel. 0431. 24 82 80
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