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"Die jetzt veröffentlichte Liste ist nach wie vor vorläufig, die endgültige Zahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland werden wir erst nach Bearbeitung aller Anträge kennen", erläutert Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen soll im Herbst erfolgen. Das Umweltbundesamt verweist auf den orientierenden Charakter der Anlagenliste, die keine rechtlich verbindliche Feststellung der Emissionshandelspflichtigkeit einzelner Anlagen darstellt. Ob eine Anlage unter den Emissionshandel fällt, ergibt sich vielmehr aus den Vorschriften des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Die Anlagenliste steht auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle zum Download bereit www.umweltbundesamt.de/emissionshandel. Berlin, den 15.07.2004
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