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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau als unzulässig zu verwerfen, ist in der Sache richtig. Die Entkriminalisierung von Haschischrauchern ist eine politische Frage, die im Bundestag entschieden werden muss. Die Verfassung zwingt weder zur Verfolgung des Besitzes und Erwerbs von Haschisch zum Eigenverbrauch, noch verbietet sie eine solche Verfolgung. Allerdings ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 1994 jetzt seit 10 Jahren unerledigt, wenigstens bei der Niederschlagung von Strafverfahren wegen geringer Mengen in Deutschland für gleiche Regeln von Flensburg bis Garmisch zu sorgen. Haschisch ist eine Droge. Sie gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Hier ist eine Gleichbehandlung mit den wichtigeren Drogen Nikotin und Alkohol an der Zeit. Haschisch ist aber inzwischen eine in ganz Europa verbreitete und beliebte Droge. In ihren Wirkungen ist sie nicht gefährlicher als Nikotin und Alkohol. Deshalb führt kein Weg an der Tatsache vorbei, dass Nutzer der Droge Haschisch nicht schlechter gestellt werden dürfen, als Raucher und Trinker. Deshalb muss der Besitz und Erwerb von Haschisch zum Eigengebrauch endlich entkriminalisiert werden. Nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern die Politik ist gefordert.
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