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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 09.07.2004
Schluss mit der Verzögerungstaktik beim Gentechnikgesetz!
Anlässlich der Überweisung des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat an den Vermittlungsausschuss durch die Mehrheit der Unions geführten Bundesländer erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin:

Wir fordern die unionsgeführten Länder auf, mit der Verzögerungstaktik beim Gentechnik-Gesetz Schluss zu machen. Das Gesetz schützt die Wahlfreiheit der Verbraucher und die gentechnikfreie Produktion, landwirtschaftliches Eigentum und die Umwelt. Es sichert Transparenz bezüglich der Standorte und enthält wirksame, dem Verursacherprinzip verpflichtete Haftungsregelungen.

Es kommt der Forderung - auch der Bundesländer - nach Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie nach. Eine weitere Verzögerung des Gesetzes mit dem Ziel, die Schutzmassnahmen gegen gentechnische Kontamination zu verhindern, ist unverantwortlich.

Unionsparteien und FDP können sich für diese Absicht auch nicht auf EU-Gesetze berufen, verlangen diese doch den Schutz vor Auskreuzungen.

Aus der Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen, wird ohne gesicherten Schutz vor Auskreuzungen der Zwang zur Agro-Gentechnik. Unkontrollierter und nicht überprüfbarer Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wie von CDU/CSU und FDP vorgesehen, zerstört letztlich die Grundlagen gentechnikfreier Produktion.

Eine vorgebliche technologische Innovation, deren Folgen ohne entsprechende gesetzliche Regelungen nicht nur nicht absehbar, geschweige denn beherrschbar sind, sondern deren Einsatz nach Willen der Union nicht einmal dokumentiert werden soll, ist keine Innovation sondern erweist sich in dieser Form als gefährliches Experiment!

Ein Experiment zu Lasten von Gesellschaft, Natur und Mensch, obendrein existenzgefährdend für gentechnikfreie Wirtschaftsbetriebe.

Wir erwarten, dass die CDU/CSU /FDP regierten Länder den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums der gentechnikfreien Produktion sichern und ebenso beim Schutz der Wahlfreiheit des Verbrauchers Farbe bekennen.

Diese kann es nur geben, wenn die gentechnikfreie Produktion als Alternative erhalten bleibt. Risiko und Kosten einer unzureichend kontrollierten Anwendung dieser Technologie dürfen nicht Gesellschaft, Verbrauchern und gentechnikfreier Landwirtschaft aufgebürdet werden. Deshalb darf es auch keine Einschränkungen des Verursacherprinzips bei der Haftung und keine Abwälzung der Kosten auf die Steuerzahler via Ausgleichsfonds geben.


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