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Rubrik:Energie & Technik    Datum: 09.07.2004
Ahmels (Bundesverband WindEnergie): "In zehn Jahren ist Windstrom billiger als Strom aus Kohle und Uran."
Bundesverband WindEnergie begrüßt Entscheidung des Bundesrats
Berlin, 9. Juli 2004. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt, daß der Bundesrat heute den Vermittlungsvorschlag für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angenommen hat. "Mit der Entscheidung wird nun endlich der Weg für mehr sauberen Strom, neue Investitionen und neue Arbeitsplätze freigemacht", so Dr. Peter Ahmels, Präsident des BWE.

Kern der neuen Regeln für Strom aus Windenergie ist eine einmalige Reduzierung der Vergütung mit Inkrafttreten des Gesetzes sowie eine Verdoppelung der jährlichen Degression: Ab 2005 wird die Vergütung für Windstrom jedes Jahr um zwei Prozentpunkte gesenkt. Das Gesetz sieht zudem keinen Inflationsausgleich vor. Bei einer Inflation von zwei Prozent würde die Einspeisevergütung damit real um vier Prozent sinken. Dazu Ahmels: "Neue Windenergieprojekte müssen nun jedes Jahr vier Prozent kostengünstiger werden. Dies ist eine große Herausforderung für die Windindustrie. Angesichts des hohen Innovationstempos in der Branche werden wir aber auch das schaffen."

Seit 1991 sind die Kosten für Windstrom bereits um 55 Prozent gefallen. Aufgrund der EEG-Novelle werden sie in den nächsten 10 Jahren nochmals um rund 35 Prozent fallen. Angesichts steigender Preise für konventionellen Strom wird die Windenergie etwa ab diesem Zeitpunkt kostengünstiger als Strom aus konventionellen Kraftwerken werden. Ahmels: "Die Entwicklung der Windenergie ist eine deutsche Erfolgsstory. Umso unverständlicher finden wir die Haltung der Union im Bundestag, das EEG bis zum Jahre 2007 zu begrenzen. Je näher dieses Datum rückt, umso mehr werden Investoren wieder verunsichert sein. Das schadet auch den stetig steigenden Exporten der deutschen Windindustrie."

Kritisch bewertet der BWE auch die sogenannte 60-Prozent-Klausel, die auf Druck des Bundesrates eingeführt wurde. Danach erhalten neue Windenergieanlagen, die am vorgesehenen Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG. Der Betreiber muss seinen Vergütungsanspruch durch ein Ertragsgutachten im Vorhinein nachweisen. Ahmels "Die Einführung der 60-Prozent-Klausel beschneidet den Ausbau der Windenergie und führt zu einer neuen Gutachten-Bürokratie."

Tabelle: Preise für Windstrom aus neuen Windenergieanlagen am Referenzstandort

Jahr: Cent/kWh

1991: 18,37
1995: 11,77
2000: 9,10
2004 (alt): 8,23
2004 (neu): 8,08
2005: 7,76
2010: 6,34
2015: 5,18

Preisangaben als mittlere Vergütung über 20 Jahre Betriebszeit im Geldwert 2004. Angenommene Inflationsrate ab 2003: zwei Prozent (EZB-Ziel)

Für Rückfragen:

Peter Ahmels
Präsident
0170 - 80 14 375

Ralf Bischof
Pressesprecher
0160 - 97 71 78 36

Absender:

Bundesverband WindEnergie e.V.
Herrenteichstr. 1
D - 49074 Osnabrück
www.wind-energie.de





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