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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 01.07.2004
Richtlinien für nachhaltige Tourismusentwicklung beschlossen
Anlässlich der Verabschiedung des Koalitionsantrags "Internationale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung zügig umsetzen" (Drs. 15/3219) am 1. Juli 2004 erklärt Undine Kurth, tourismus- und naturschutzpolitische Sprecherin:

Mit dem heutigen Beschluss erfahren die erst im Februar 2004 auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt verabschiedeten "Richtlinien für Biodiversität und nachhaltige Tourismusentwicklung" ihre schnelle Umsetzung in Deutschland. Das ist angesichts des weltweiten Verlustes an Artenvielfalt wichtig und richtig.

Der Tourismus ist eine international boomende Branche mit beachtlichen wirtschaftlichen Zuwachsraten. Auf Grund der ökologischen und sozialen Auswirkungen, die aber mit einer solchen Entwicklung unmittelbar verbunden sind, kommt dem Tourismus eine besondere Verantwortung zu. So hat die Tourismusentwicklung zum Teil gravierende Auswirkungen für Schutzgebiete, Meeres- und Küstenregionen und für besonders empfindliche Ökosysteme in Ufer- und Bergregionen.

Die konsequente Umsetzung der Richtlinien hilft, die Grundlagen eines zukunftsfähigen Tourismus zu sichern: saubere Umwelt, intakte Natur und attraktive Landschaften. Deshalb wird die Bundesregierung auch die Zusammenarbeit von Tourismuswirtschaft und Naturschutz weiter fördern. Einer breiten Öffentlichkeit werden die Richtlinien auf einer nationalen Tagung vorgestellt werden.

Die Richtlinien definieren unter anderem die notwendigen Formen der Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere die Rolle von Naturschutz und Tourismuswirtschaft. Sie geben Empfehlungen für den Managementprozess und fordern die Gewährleistung der Teilhabe aller Beteiligten eines Tourismusprojektes in einer Region durch einen festgelegten Abstimmungsprozess.

Für uns ist es wichtig, dass Deutschland, das wesentlich an den Richtlinien mitgearbeitet hat, bei der Umsetzung der Richtlinie beispielgebend vorangeht. Unser Antrag sichert, dass die sich aus den Richtlinien ergebenden Verpflichtungen in unserem Land umfassend erfüllt werden.

Deutschland wird aber auch seinen Beitrag dafür leisten, dass die Richtlinien weltweit ihre Umsetzung erfahren. Die Bundesregierung wird sondieren, in welcher Weise interessierten Staaten und Projekten Unterstützung gewährt werden kann. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Sicherung der Biodiversität, denn Umweltprobleme, die Bedrohung der Artenvielfalt und weiterhin zunehmender Flächenverbrauch sind ein weltweites Problem, mit dessen Folgen wir alle konfrontiert werden.

Im Rahmen der Alpenkonvention wird die Bundesregierung ein regionales Modellprojekt der Umsetzung der CBD-Richtlinien initiieren, dessen Ergebnisse und Erfahrungen für weitere Vorhaben zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig ist auch, dass die wesentlichen Aspekte der Richtlinien in den Verordnungen der deutschen Großschutzgebiete verankert werden, damit in diesen eine nachhaltige touristische Nutzung erfolgt. Auch dazu fordert unser Antrag die hierfür zuständigen Bundesländer auf.



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