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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 18.06.2004
Gentechnik-Gesetz:
großer Erfolg für Verbraucher- und Umweltschutz
Zur heutigen Verabschiedung des Gentechnik-Gesetzes im Bundestag erklären Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin, und Reinhard Loske, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Das Gesetz ist in der jetzt vorliegenden Form ein großer Erfolg für den Verbraucher- und Umweltschutz. Die rot-grüne Mehrheit im Bund hat dieses gute Ergebnis durch ein zustimmungsfreies Gesetz abgesichert. CDU/CSU und FDP werden mit ihrem Versuch scheitern, eine unkritische Zwangseinführung der Agrogentechnik gegen den Willen und die Interessen der Mehrheit der Verbraucher und Landwirte über den Bundesrat durchzusetzen.

Die wichtigsten Punkte des neuen Gentechnikgesetzes sind:

Ein transparentes Standortregister
Im allgemein öffentlich zugänglichen Teil des Registers ist nun für jedermann einsichtbar auf welchen Grundstücken gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden. Zudem muss derjenige, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will, neben der Bezeichnung des gentechnisch veränderten Organismus auch den spezifischen Erkennungsmarker angeben. Die Mitteilungsfrist wurde von zwei auf drei Monate erhöht. Darüber hinaus besteht Anspruch auf personenbezogene Daten aus dem Standortregister, wenn ein berechtigtes Interesse - z.B. der Nachbarn - vorliegt.Die Speicherfrist der Daten haben wir von 10 auf 15 Jahre verlängert, um auch langlebige Organismen wie transgene Gehölze zu berücksichtigen.

Wirksame Haftungsregelungen bei wirtschaftlichen Schäden
Bei der Haftung gilt das strikte Verursacherprinzip. Alle, die nachweisbar wirtschaftliche Schäden unterhalb des Schwellenwertes haben, haben jetzt die Möglichkeit, vor Gericht Ansprüche auf Nutzungsbeeinträchtigung geltend zu machen.

Vorschriften für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen für den Landwirt
In den Gesetzestext sind Mindestanforderungen zur so genannten "guten fachlichen Praxis" beim Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen mit aufgenommen worden - wie z.B. Mindestabstände, um Auskreuzungen in andere Kulturen und in Wildpflanzen benachbarter Flächen zu vermeiden; es besteht die Pflicht zu Aufzeichnungen darüber, welche Sorten angebaut werden oder ob Düngemittel ausgebracht wurden, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.

Vorschriften für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen für den Saatgutproduzenten
Neu mit aufgenommen wurde - zusätzlich zu den Mindestanforderungen zur guten fachlichen Praxis - eine Produktinformationspflicht des Saatgutproduzenten, aus der hervorgeht, wie die im Gesetz genannten Anforderungen zur guten fachlichen Praxis eingehalten werden können. Dadurch sind auch Saatguthersteller - wie von vielen Umwelt- und Anbauverbänden gefordert - letztendlich mit im "Haftungsboot". Wenn die Produktinformation falsch war und ein Landwirt wegen einer Verunreinigung verklagt wird, kann er sich an den Saatguthersteller halten.

Schutz ökologisch sensibler Gebiete
Im Bundesnaturschutzgesetz wird ein neuer Paragraph 34a eingefügt, der den Naturschutzbehörden ein Eingreifen möglich macht, wenn die gentechnische Kontamination von NATURA 2000- oder FFH-Gebieten droht.

Über die heute im Bundestag beschlossenen Regelungen hinaus ist es weiterhin notwendig, dass konkrete Vorgaben - u. a. zur guten fachlichen Praxis und zum behördlichen Monitoring - in einer Verordnung festgelegt werden. Wir appellieren an den Bundesrat, diesen Verordnungsvorschriften zuzustimmen.


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